In unserer Familie sind 2 Azubis mit je 550 E Ausbildungsvergütung. Der Rest der Familie 3 Personen verdient nichts. Wieviel wird von der Azubivergütung für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Wäre oberdankbar für kompetente Auskunft.
P.S. Das Lehrgeld ist schon netto.
Hallo,
wie hoch ist die Gesamtmiete? Wie alt sind die beiden Azubis?Erhalten die Eltern Kindergeld für die Azubis? Werden die Azubis in Sachen Kosten der Unterkunft bei dem ALG II irgendwie berücksichtigt? Erhalten die 3 anderen Personen normales ALG II?
Gruß!
Wir bekommen noch 2 Monate Arbeitslosengeld I, dann müssen wir Hartz IV beantragen. Kindergeld bekommen wir für 3 Kinder.
Ich würde gerne wissen, inwieweit der Ausbildungslohn meiner
19 und 21 Jahre alten Söhne angerechnet wird. Unsere Gesamtmiete beträgt 720 E für 100 qm.
Hallo,
die beiden Azubis haben keinen Anspruch auf ALG II und werden dementsprechend auch nicht angerechnet. Somit bekommen sie weder irgendeinen Regelsatz noch (was viel wichtiger ist) wird ihr Anteil an der Miete berücksichtigt. Betragen also die angemessen Kosten der Unterkunft bei Euch 720 €, so werden diese durch 5 (Personen) geteilt, was pro Person 144 € Mietanteil ergibt. Da nur drei Personen ALG-II-berechtigt sind, ergibt das eine Mietzahlung von 432 € durch die ARGE. Den Rest müssen die beiden Azubis von Ihrem Einkommen aufbringen.
Zum Einkommen selbst: auch wenn beide Azubis keine Leistungen erhalten, kann das ihren Bedarf überschreitende Einkommen durchaus auf das ALG II angerechnet werden. Allerdings dürfte die Gefahr bei Euch nicht bestehen: die 550 € reichen gerade einmal für den eigenen Lebensbedarf aus und sind somit nicht anrechnungsfähig. Anders sieht es jedoch aus, wenn einer von den beiden Azubis sich noch etwas daneben verdient: dann kann schnell zuviel Einkommen vorhanden sein, welches angerechnet werden kann.
Gruß!
danke war sehr hilfreich
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