Ich bin leider schon seit Herbst letzten Jahres Arbeitsuchend, beziehe ALG I, allerdings nur noch bis 30.08.09
Seit Anfang des Jahres bin ich in einer Maßnahme, d.h. ich muß ca. alle 2 Wochen in eine Zweigstelle fahren und mich dort mit meinen Bewerbungsbemühungen bei einer Arbeitsvermittlerin vorstellen.
Der Bezug meines Geldes endet wie gesagt Ende des Monats.
Allerdings geht die Maßnahme noch bis fast Ende September.
Und die Dame meinte auch das ich, wenn ich z.B. einen 400 € Job annehme selbst in meine Rente einzahlen soll, dann würde ich aus der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsuche rausfallen.
Ansonsten könnte es mir passieren, dass ich in die nächste Maßnahme rutsche und dann 2x pro Woche da erscheinen muß.
Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht, denn wenn ich nichts mehr von denen beziehe, dann müsste ich doch auch eigentlich nichts mehr machen, also weder zu einer Maßnahme gehen, noch das ich weiter als Arbeitsuchend/Arbeitslos gelte, also hätte keine Verpflichtungen denen gegenüber.
Dann bin ich doch "Hausfrau".
Hartz 4 will und habe ich nicht beantragt, bekomme ich auch nicht, will ich auch nicht....
Kennt sich jemand aus oder weiß jemand wo was darüber steht?
Ich hätte mal nachfragen sollen, nun muß ich bis zum nächsten Mal warten.
Hallo,
wenn Du keine Leistungen mehr beziehst, bist Du auch nicht verpflichtet, an irgendwelchen Maßnahmen teilzunehmen. Du würdest das dann ja quasi in Deiner Freizeit machen, was man nicht von Dir verlangen kann.
Anders würde es aussehen, wenn Du weiterhin ALG I oder mit Ende ALG I ALG II beantragen würdest.
Gruß!
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