Ihr Lieben
Ich wäre wirklcih dankbar wenn mir hierbei einer helfen könnte.
Im Oktober werde ich (hoffentlich) durch bestehen meiner Abschlußprüfung, mein Studium beenden. Für ab Januar ´10 habe ich Arbeit gefunden.
Beim Suchen nach Information bzgl. meiner Exmatrikulation stiess ich auf folgenden Abschnitt auf der Seite unseres Studierendenbüros:
Wenn Sie nach der Exmatrikulation nicht sofort eine Arbeitsstelle haben, können Sie nach dem Studium Arbeitslosengeld I oder II bei der Arbeitsagentur beantragen. Wenn Sie keinen Job haben, sollten Sie sich auf jeden Fall arbeitslos oder arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melden.
Weil ich das Studium schnell durchziehen wollte, habe ich nur einmal sehr kurz! für Hallo Pizza gearbeitet.
Meine Frage könnt ihr euch wahrscheinlich schon denken. Hab ich Anpruch auf ALG für den Übergangszeitraum bis JAnuar?? Evtl. durch meinen Studienbeitrag oder so?? WEil eingezahlt in dem Sinne einer Arbeit hab ich ja leider noch nicht.
Wäre wirklcih dankbar für Hilfe und das Studiengebühr gebeutelte Konto meiner Eltern auch.
Danke im Vorraus
Eure Sen![]()
Arbeitslosengeld I wirst du nicht erhalten, da du ja auch während deines Studiums nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung ist. Demnach bleibt nur das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Dieses würdest du erhalten, wenn über kein oder nur sehr geringes Einkommen verfügst. Hierzu musst du dich natürlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
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