Hallo, meine Tochter 37 Jahre alt ist infolge Mobbing in der bisherigen Firma ausgeschieden bzw. hat dort gekündigt.
Durch eine neurologische Begutachtung wurden die psychischen Störungen bestätigt und obwohl selbst gekündigt, wurde Arbeitslosengeld ohne Sperre sofort im Anschluß bezahlt.
Da sie sich nicht mehr imstande sah, eine Arbeit aufzunehmen, hat sie es durch eine Selbständigkeit mit einer Internet-Tätigkeit versucht mit Existenzgründer-Zuschuß. Die Selbständigkeit hat jedoch nicht funktioniert. Das Einkommen ist seit dieser Selbständigkeit nachweislich o,oo Euro.
Da sie seit dieser Zeit "mittellos" ist , finanzieren die Eltern freiwillig den Lebenunterhalt. Die psychischen Störungen seit der Mobbing-Angelegenheit liegen immer noch ungemindert vor.
Frage: in welcher Form kann meine Tochter Leistungen vom
Amt beantragen? Welche Leistungen kämen in so einem Falle zum Tragen? Wie müßte die Formulierung eines Antrages an das Arbeitsamt lauten?
Vielen Dank für die Antwort und Grüße
Pitera
Hallo,
wenn die Einnahmen gleich Null sind, könnte ein Anspruch auf Grundsicherungsliestungen vorliegen.
1. Frage: hat denn deine Tochter noch Anspruch auf ALG I?
2. Frage: ist Deine Tochter erwerbsfähig? Soll heißen: kann sie ärtzlicherseits mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten?
Gruß!
Hallo,
das müßte jetzt geklärt werden, ob Arbeitslosengeld I
noch gewährt werden könnte. Zu der Zeit wurde ALG 1 gewährt.
Das letzte medizinische Gutachten liegt etwa 10 Monate
zurück, jedoch konnte seinerzeit festgestellt werden,
daß sie wegen der psychischen Störungen infolge der
abgelaufenen Mobbing-Aktivitäten nicht mal 3 Stunden am
Tag arbeiten kann. Aus diesem Grunde hatte sie versucht,
sich mit einem Internet-Job selbständig zu machen mit Hilfe
des Existenzgründer-Zuschusses. Aber auch dort ist ihr wegen der bekannten Depressionen eine Geschäftsabwicklung nicht gelungen, das bedeutet o,oo Einkommen.
Ich denke jetzt so:
Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld stellen,
vom medizinischen Dienst prüfen lassen, inwieweit sie dem Arbeitsmarkt noch zu Verfügung gestellt werden kann (3Stunden oder mehr),
welche Leistungen letztendlich in Frage kommen, wird wohl
das Amt nach Prüfung der Unterlagen entscheiden können.
Ich denke, das ist erstmal der richtige Weg.
Danke und Gruß
Hallo,
Ok, dann scheinst Du ja nicht mehr auf andere Meinungen aus zu sein und das Thema kann geschlossen werden.Ich denke, das ist erstmal der richtige Weg.
Gruß!
Lesezeichen