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Thema: Habe Ich Anspruch auf Abeitslosengeld ?

  1. #1
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    Standard Habe Ich Anspruch auf Abeitslosengeld ?

    Guten Tag,

    Ich bitte um Hilfe meines Problemes.
    Ich bin seit dem 28.02.2009 arbeitslos, hatte einen Aufhebungsvertrag aus persönlichen Gründen unterschrieben,
    und mich, aufgrund der zu erwartenden Sperrzeit, erst Anfang Juli, genauer gesagt, am 03.07.2009 arbeitslos gemeldet.
    Jetzt bin Ich beim Termin gewesen und habe alle Unterlagen vollständig abgegeben, um meinen Antrag auf Arbeitslosengeld prüfen zu lassen.
    Ich habe letzmalig von meinem Arbeitgeber, bei dem ich 11 Jahre beschäftigt war, im Januar 2008, Gehalt bezogen.
    Danach wurde Ich krank und habe Krankengeld bis zum 30.04.08 bezogen, die Krankenkasse verweigerte danach weitere Zahlungen, da sie der Meinung war, per Ferndiagnose, dass ich defintiv wieder zum 01.05.2008 meine Arbeit hätte aufnehmen können, was aber aufgrund meines Gesundheitzustandes und der körperlichen Belastung meines ehemaligen Berufes NICHT der Fall gewesen ist, und mir auch ein Arzt bestätigte ! Allerdings wurde mein sofortiger Einspruch gegen den Bescheid von der Krankenkasse zur Wideraufnahme meiner Tätigkeit wehement abgewiesen.
    Naja, die Zahlungen blieben seit dem aus, Ich liege Im Streit mit der Krankenkasse, und konnte letztendlich meine Arbeit bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Februar 2009 nicht mehr aufnehmen.
    Meine Frage ist nun, ob Ich Anspruch habe auf Abeitslosengeld oder nicht ?
    Ich habe keine Zahlungen mehr seit dem 01.05.2008 erhalten, und somit wurde für meinen Antrag die letzten 24 Monate herangezogen, ABER, und jetzt kommt der springende Punkt, der Antrag wurde abgewiesen, da Ich mich am 03.07.2009 arbeitslos gemeldet habe, und von DIESEM Datum an die 24 Monate zu Grunde gelegt werden, um dann zu sehen ob Ich 12 Monate versicherte Bezüge erhalten habe. Ist der Bemessungszeitraum rechtens und korrekt so ??? Oder muss, so wie Ich annahm, zur Berechnung bzw. Entscheidung über den Antrag, nicht das Datum des letzten Arbeitstages, sprich der 28.02.09 herangezogen werden, wo Ich dann die 12 Monate Arbeitszeit innerhalb der letzten 2 Jahre erfüllen würde !
    Ich weiss, das war dumm, dass Ich mich so spät arbeitslos gemeldet habe, anstatt Anfang März, und dann hätte Ich das Problem jetzt nicht, wirklich dumm. Aber, (keine Ausrede, nur eine Erklärung) da ich annahm, eh eine Sperre von 3-6 Monaten zu erhalten, habe Ich mir eben dummerweise Zeit damit gelassen und eine neue Tätigkeit war aufgrund meines Krankenzustandes nicht möglich bis dato.
    Und wenn Ich dann eh eine Sperre erhalten würde, warum wird dann nicht der letzte Arbeitstag, sondern der 03.07., also der Tag der Arbeitslosmeldung zur Bemessung genommen, wenn Ich denn seit dem 28.02.2009 meine Arbeit verloren habe, und von da an meiner Meinung nach die 24 Monate zurück gerechnet werden müssten ??
    Wer kennt sich da genau aus und hat Rat für mich ??
    Und wenn Ich KEINEN Anspruch haben sollte, was habe Ich dann momentan für Möglichkeiten, Bezüge bzw. welche Unterstützung zu erhalten, habe momentan einen grossen finanziellen Engpass, letztmalig vor über einem Jahr Krankengeld erhalten als Bezug, und seit dem nichts. Wohne bei meiner Mutter, muss momentan so sein, und lebe leider auf Ihre Kosten.
    Wäre über kompetenten Rat und Hilfe zu meinem Problem sehr sehr dankbar ! Gruss

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard Sorry

    Sorry, haben eben bemerkt, dass Ich desöfteren das "r" bei Arbeitslosengeld in der Eile vergessen habe.. Aber Ich denke auch so klar, was gemeint ist.. ;-))

  3. #3
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    da ich annahm, eh eine Sperre von 3-6 Monaten zu erhalten,
    Komische Begründung - die Sperre verhinderst Du damit nicht, sondern schiebst sie nur nach hinten.

    da sie der Meinung war, per Ferndiagnose
    Naja, den Krankenkassen liegen schon Unterlagen zur Vefrügung, um eine Krankheit einschätzen zu können (z.B. die Diagnosenummer auf dem Krankenschein)...

    da Ich mich am 03.07.2009 arbeitslos gemeldet habe, und von DIESEM Datum an die 24 Monate zu Grunde gelegt werden
    Ist richtig so. Mit diesem Datum, also Deiner Antragstellung, ist der Anspruch auf ALG erst entstanden.

    Und wenn Ich dann eh eine Sperre erhalten würde, warum wird dann nicht der letzte Arbeitstag, sondern der 03.07
    Weil für den Beginn der Sperre der Tag der Arbeitslosenmeldung maßgeblich ist. Alles andere würde ja zu einer Umgehung der Sperre führen, die ja einen gewissen Sinn hat (worüber sich dann allerdings wiederum streiten läßt...)

    Und wenn Ich KEINEN Anspruch haben sollte, was habe Ich dann momentan für Möglichkeiten, Bezüge bzw. welche Unterstützung zu erhalten
    Es gibt keine andere Möglichkeit. Während einer Sperre bestehen keinerlei Ansprüche auf Wohngeld, Sozialhilfe oder ALG II. Je nach Kommune kannst du versuchen, Lebensmittelgutscheine zu erhalten - aber das wird kommunal geregelt.

    Gruß!

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