Nach der Ausbildung bestand Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld. Das wurde für 3 Mon. erhalten, dann wurde befristet 1/2 Jahr vollgearbeitet. Jetzt soll nur das Brutto aus der Ausbildung für die Berechnung angewendet werden?
Hallo,
ist das damalige Einkommen höher als das letzte gewesen? War das halbe Jahr Job eine sozialversicherungspflichtigte Tätigkeit? Und was ist eigentlich die Frage?
Gruß!
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