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Thema: Bemessungszeitraum

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Bemessungszeitraum

    Nach der Ausbildung bestand Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld. Das wurde für 3 Mon. erhalten, dann wurde befristet 1/2 Jahr vollgearbeitet. Jetzt soll nur das Brutto aus der Ausbildung für die Berechnung angewendet werden?

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    ist das damalige Einkommen höher als das letzte gewesen? War das halbe Jahr Job eine sozialversicherungspflichtigte Tätigkeit? Und was ist eigentlich die Frage?

    Gruß!

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