Hallo,
bin als Selbstständiger frewillig weiterversichert und habe einen
Restanspruch von 97 Tagen auf Alg1 aus dem letzten Jahr.
Habe mich nun leider ab 01.07.09 wieder arbeitssuchend melden müssen. In den letzten Monaten zwischen der Arbeitslosigkeit habe ich 10 Monate in die A- Kasse eingezahlt und bin davon ausgegangen, dass die Zeiten addiert werden, sprich:
gute 3 Monate Restanspruch, was in etwa 6 Monate einzahlen bedeute und die neu hinzugekommen 10 Monate, macht bei mir
16 Monate. Meine Sachbearbeiterin hat mir einen Bescheid ausgestellt, der nur die 97 Tage bestätigt und die neuen 10 Monate unberücksichtigt läßt.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Wer weiß mehr?
Ich kann den Sachverhalt nicht ganz nachvollziehen. Hast du vor deiner freiwilligen ALG Versicherung auch eingezahlt oder warst du vor deiner Selbständigkeit (mit freiwilliger Weiterversicherung) arbeitslos gewesen. Es ist doch so, dass du die Anwartschaftszeit erfüllt hast, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate eingezahlt hast.
Was meinst du jetzt also genau mit "Anwartschaftsezit addieren"?
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
hallo,
ich bin seit 2004 selbsständig und war letztmalig 2008 arbeitslos
-alg1-. da ich aber nicht den gesamten anspruch ausgeschöpft habe, verblieb ein "restguthaben" von 97 tagen, was in etwa 6 monate beitragszahlung entspricht (denn: 12 monate beitragszahlung entsprechen ja 6 monate anspruch).
jetzt habe ich ab september 08 weitere 10 monate eingezahlt und bin der ansicht, dass dieser zeitenraum mit dem restanspruch addiert werden müsste. 6+10= 18 monate, das wären dann 8 monate anspruch auf alg1.
mein sachbearbeiter ist der ansicht, dass erst wieder ein weiterer anspruch entsteht, wenn volle 12 monate eingezahlt wurde. bewilligt wurden mir jetzt lediglich die 97 tage aus dem letzten jahr.
gruß
Ja, dem ist auch so. Wenn du seit 2004 selbständig bist und bis August 2008 keine Beiträge eingezahlt hast, dann hast du die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. Diese ist erst erfüllt, wenn in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate eingezahlt wurde. Du hast aber die letzten 2 Jahre nur von Sep. 08 bis Juli 09 = 11 Monate eingezahlt. Es fehlt dir also 1 Monat der Einzahlung, um weitere 6 Monate zu erhalten.
Ich habe seit 2005 als Selbstständiger Beiträge erbracht, lediglich während der Bezugsdauer von ALGI in 2008 (vom 8.4. bis 31.8.08) wurden die Zahlungen ausgesetzt. Dadurch habe ich in den letzten 24 Monaten also mehr als 12 Monate Beiträge entrichtet. Unklar bleibt mir nur, ob mein Restanspruch von 97 Tagen nun durch die Beiträge seit Sept. 2008 bis heute erhöht wird.
Gruß Ricki
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