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Thema: Kindesunterhalt

  1. #1
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    Standard Kindesunterhalt

    Wo ist ca.die grenze wenn das kind über 18 jahre und ich bin arbeitslos 1 , wo liegt der selbstbehalt danke

  2. #2
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    Zitat Zitat von Olle Beitrag anzeigen
    Wo ist ca.die grenze wenn das kind über 18 jahre und ich bin arbeitslos 1 , wo liegt der selbstbehalt danke
    was kann ich da unternehmen und wie kann ich reagieren

  3. #3
    Super-Moderator
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    Hallo,

    gib in einer Suchmaschine einfach den Begriff Düsseldorfer Tabelle ein. Dort findest Du das Einkommen, ab dem ein Unterhaltsanspruch besteht.

    Gruß!

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Gegenüber volljährigen Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.100 €, unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder nicht.

    Der Selbstbehalt bei privilegierten volljährigen Kindern beträgt bei Erwerbstätigkeit 900€ und bei Erwerbslosigkeit 770€. Was ein privilegiertes, volljähriges Kind ist, ist in § 1603 BGB definiert, in Absatz 2:

    § 1603 Leistungsfähigkeit
    (...)
    (2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.
    Und hier die Düsseldorfer Tabelle, aus der die Unterhaltszahlungen hervorgehen.

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