Hallo an alle,
Ich habe vor kurzem meine Kündigung bekommen. Ich habe 14 Monate vollzeit gearbeitet, aber vor diese letzte Arbeit, habe ich 10 Monate ein Midi-Job (455€ brutto/Monat) gehabt.
Jetzt soll ich mein Arbeitlosengeld beantragen und weiss nicht, ob diese Midi-Job für die Leistung zahlt.
Wenn ja, ist es möglich, dass die Midi-Job mein Arbeitlosengeld vermindert? Oder für die Abrechnug zahlt nur das letzte Jahr, wo ich gearbeitet habe?
Vielen Dank für eure Hilfe,
mfG,
s.m.
Ja, weil der Midi-Job ein Einkommen von 400,01 bis 800,00 € vorsieht. Damit ist man in der Sozialversicherungspflicht (Gleitzonenregelung). Da Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, besteht auch hieraus ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Vielen Dank für deine Antwort, Pikary!
Weisst du vielleicht, ob es möglich ist, dass die Midi-Job mein Arbeitlosengeld vermindert? Oder für die Abrechnug zahlt nur das letzte Jahr, wo ich gearbeitet habe?
Vielen Dank fur deine Hilfe!
Für das Arbeitslosengeld werden nur die letzten 12 Monate bemessen, also deine Vollzeit Tätigkeit, ohne das Arbeitslosengeld zu mindern.
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