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Thema: Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Praktikum?

  1. #1
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    Standard Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Praktikum?

    Hallo zusammen,

    ich habe von einer Firma ein Praktikum mit Aussicht auf einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen. Das mache ich jetzt schon seit 2 Wochen.Da ich mich ab dem 1. Mai arbeitslos melden musste, bekomme ich seitdem Arbeitslosengeld. Jetzt sagt das Arbeitsamt, das ich während des Praktikums keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte!
    Das Praktikum soll bis zur Ausbildung gehen. Ich kann es unmöglich absagen, da die Stelle dann weg ist! Ich habe eine eigene Wohnung und Auto! Ich habe absolut keine Ahnung was ich nun machen soll? Würde mich über riesig über schnelle Antworten freuen!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Tanja
    Geändert von Pikary (15.06.2009 um 01:09 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn du dich im Praktikum befindest, stehst du den "Bemühungen" der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung, dementsprechend hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Möglicherweise kannst du aber das Arbeitslosengeld II beantragen, also die Hilfe zum Lebensunterhalt.
    Geändert von Pikary (15.06.2009 um 01:10 Uhr)

  3. #3
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    Hallo,
    danke erstmal für die Antwort! Ich kann leider die Logik an der Sache nicht verstehen.. Die könnten doch eigentlich froh sein, das ich eine Aussicht auf die Stelle habe. Wenn ich es absagen würde (so wie die es gerne möchten) dann dürften die mir doch noch viel länger Arbeitslosengeld zahlen! Dann wär die Stelle nämlich weg! Ausserdem interessiert es die überhaupt nicht, ob man vllt. laufende Kosten hat.. Könnte ich denn evtl. auch noch andere Beihilfen beantragen, sowie z.B. Wohngeld?

    Wäre echt dankbar über jede Antwort, da ich das erste Mal in so einer Situation bin!

    Liebe Grüße,
    Tanja
    Geändert von Pikary (15.06.2009 um 01:06 Uhr)

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn du versuchst mit Logik an Gesetze heranzugehen, dann ist das schon hoffnungslos

    Es ist nun mal so, wenn du im Praktikum bist, bist du ja nicht arbeitslos Wohngeld wäre eine Möglichkeit, jedoch musst du hierfür eigenes Einkommen nachweisen, von dem du deinen Lebensunterhalt bestreitest.

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