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Thema: Zeit bis Kürzung gemacht werden

  1. #1
    dia
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    Standard Zeit bis Kürzung gemacht werden

    Hallo.

    Derzeit bin ich Studentin, habe aber vor 5 Jahren schon ne Weile gearbeitet.

    Anfang September bin ich nicht mehr Studentin. Meine Fragen:
    a)Wie lange habe ich Zeit mich arbeitssuchend zu melden ohne Kürzungen hinnehmen zu müssen?
    b)Bekomm' ich überhaupt irgendwas?
    c)Gibt es eine Staffelung bei nicht rechtzeitiger Meldung?

    Ich hoffe man kann mir hier helfen. Vielen Dank schon mal.

    dia

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    ich verstehe diese frage nicht, was willst du hier jetzt genau wissen?

  3. #3
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    Standard

    melde dich doch einfach arbeitssuchend, schadet doch nicht! ich hab das auch ein halbes jahr vorher gemacht!

  4. #4
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    Standard 3 Monate vor Abschluss des Studiums

    Man sollte sich 3 Monate vor Abschluss des Studiums bei der zuständigen ARGE als arbeitssuchend melden.
    Liebe Grüße - M. B.

  5. #5
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    Standard

    also anspruch auf alg hast du wenn du innerhalb von 2 jahren vor deiner meldung insgesamt 12 monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. hast du es nicht bekommst du kein alg I. arbeitssuchend kannst du dich melden, arbeitslos bist du dann auch gemeldet solltest du wirklich arbeitslos werden. Geh zur Arge, vieleicht kannst du Alg II beziehen wenn du arbeitslos bist, Bedürftigkeit etc vorausgesetzt.

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