Hallo,
ich bin Expatriate im Nicht- EU - Ausland, habe einen Vertrag ueber drei Jahre. Ich bin seit 6 Monaten im Ausland (China).
Meine Firma hat mich in diesen 6 Monaten nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung versichert und ich habe mich auch nicht freiwillig weiter versichert (formfehler meinerseits). Habe vorher 9 Jahre (Angestellter) konstant eingezahlt.
Sollte ich waehrend der drei Jahre nach Deutschland zurueckkehren, und dann arbeitslos werden, habe ich dann Anspruch?
Kann ich mich waehrend meine Zeit in China freiwillig weiter versichern?
Wie wirkt sich die Zeit aus, in der ich keine Beitraege geleistet habe?
Kann ich diese fehlenden Beitraege "nachreichen"?
Danke
Du kannst dich auf alle Fälle freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Diese Regelung wurde meines Wissens im Jahre 2006 eingeführt. Die einzige Voraussetzung, die man erfüllen muss ist, dass man vorher mindestens 2 Jahre in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war, was du ja deinen Angaben nach erfüllst.
Es kann auch sein, dass es eine Ausschlussfrist von einem Monat nach Aufnahme der neuen Beschäftigung gibt sprich, du musst innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung in China einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen.
Demzufolge hast du ja dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du zwischenzeitlich nach Deutschland zurückkehren würdest.
Die Zeiten, in denen du nicht einzahlst wirken sich insofern aus, als dass deine Anspruchsdauer nicht verlängert wird, die von der Einzahlungsphase abhängt.
Soweit mir bekannt ist, kann man nicht nachträglich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen. Für Genaueres solltest du dich aber mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Hallo Pikary,
danke für die schnelle Antwort.
Es gibt eine Ausschlußfrist und die habe ich verstreichen lassen.
Somit kann ich mich nicht freiwillig weiterversichern.
Das heist, dass auch wenn ich mich während meiner Zeit im ausland nicht weiterversichere, ich dennoch anspruch auf ALG habe wenn ich nach Deutschland zurückkehre und sofort in die arbeitslosigkeit rutsche?
Ergo eine freiwillige Weiterversicherung würde dann nur meine Anspruchsdauer verlängern?
Danke
Du hast dir ja durch die Zeit deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland einen Anspruch erarbeitet. Dieser Anspruch bleibt 4 Jahre lang erhalten, bevor er verjährt. In den drei Jahren, in denen du in China bist, würde der Anspruch also nicht verjähren und ergo hättest du Anspruch, wenn du nach Deutschland zurückkommst.
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