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Thema: Anspruch Alg 1? - Welche Anwartschaftszeit?

  1. #1
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    Standard Anspruch Alg 1? - Welche Anwartschaftszeit?

    Hallo, bin als Selbsständiger freiwillig weiterversichert und war bis ende August 08 arbeitslos gemeldet. Ab 01.09.08 habe ich dann wieder als selbsständiger gearbeitet und wieder Beiträge entrichtet (seitdem 10 Monate). Aus dem Jahr 08 habe ich ein "Guthaben" von gut 2 Monaten Alg-Anspruch behalten.

    Hier die Frage: Habe ich derzeit nur Anspruch auf die verbliebenen 2 Monate oder hat sich bereits ein weiterer durch die 10-monatige Beitragszahlung ergeben? Oder aber gelten hier auch die mind. 12 Monate Beitragszahlung für einen Mindestanspruch?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Es muss eine Anwartschaft von mindestens vollen 12 Monaten erfüllt werden. Wenn du also volle 10 Monate ab 01.09.08 (Ende Juni 2009 erfüllt) und volle 2 Monate aus dem Zeitraum 2008, dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

  3. #3
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    Hallo und ein Frage:
    Arbeitnehmer (59 Jahre alt) arbeitet vom 01.06.2000 bis 31.10.2007
    ohne Unterbrechnung. Insovenzgeld vom 01.11.2007 bis 31.01.2008.
    Arbeitslosengeld 1 vom 01.02.2008 bis 19.08.2008. Arbeitet dann wieder
    vom 20.08.2008 bis zum 15.08.2009 (Kündigung betriebsbedingt).
    Wie lange besteht jetzt der Anspruch auf ARbeitslosengeld 1 ?
    Frage 2. bis zum 01.11.2008 lag der Bruttoverdienst 250,-- Euro höher
    als beim neuen Arbeitgeber ab 20.08.2008. Welches Bruttogehalt wird nun zur Berechnung des ALG ab 16.08.2009 zugrunde gelegt. Die ARbeitszeiten usw. der beiden ARbeitsstellen sind gleich.
    Recht herzlichen Dank für die Antworten.
    Ihre Marleen

  4. #4
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    Edit: Muß heißen
    Das Arbeitsentgelt bis 31.10.2007 war brutto 250,00 Euro
    höher als das Arbeitsentgelt ab August 2008.
    Entschuldigung.
    Marleen

  5. #5
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    Cool Anwartschaft

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Es muss eine Anwartschaft von mindestens vollen 12 Monaten erfüllt werden. Wenn du also volle 10 Monate ab 01.09.08 (Ende Juni 2009 erfüllt) und volle 2 Monate aus dem Zeitraum 2008, dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
    Hallo Pikary!
    Jetzt ist Folgendes eingetreten.
    Ich musste mich am 01.07.09 arbeitslos melden mit folgendem Ergebnis: Mir wurde lediglich mein Restanspruch -97 Tage- also gut 3 Monate( irrtümlich hatte ich hier 2 Monate angegeben, war aber falsch) Alg 1bewilligt und die zusätzlich "angesparten"
    10 Monate blieben unberücksichtigt, mit der Bergründung: Erst ab 12 Monate erfolgt eine weiterer Anspruch. Meine Auffassung ist jedoch anders: Restanspruch 97 Tage entspricht gut 6 Monate Ansparzeitraum + 10 weiterMonate ergibt unterm Strich eine Gesamtansparzeit von 16 Monaten.
    Das wäre dann ein Anspruch von insgesamt 8 Monate, der liege ich falsch. vielen Dank im Voraus

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