Hallo,
kurz zur Situation. Mein Freund und ich leben mit unserem Sohn zur Miete. Mietkosten (Miete+Strom+Gas= ca 630€) haben beide Autos und einen Kredit der abgezahlt werden muss. Kurz gesagt belaufen sich die Fix-Kosten auf ca. 1150€
Nun ist er zum 29 diesen Monats entlassen worden. Alg Antrag wurde schon gestellt. Sein voraussichtlihces Alg ist jedoch, da er die letzten Monate auf Kurzarbeit war so gering, dass es den Alg II Satz der ihm zustehen würde nicht erreicht.
(zu mir, ich studiere noch und bekomme 290€ Bafög und arbeite für ca 100€ im Monat ...mit Kleinkind ist da im Moment leider nicht viel mehr möglich.)
Meine Frage ist nun, ob man den Rest - zum Grundeinkommen noch aufgestockt bekommt, oder ob man mit seinem Alg auskommen muss.
Mir leuchtet nicht ein, warum man dafür das man arbeiten gegangen ist bestraft wird.
Hoffe eine der vielen Bewerbungen die letzte Woche verschickt wurden ist ein Treffer...
liebe Grüße und hoffe auf Antwort
Sandy![]()
Neben dem normalen Arbeitslosengeld kann auch noch ergänzend Arbeitslosengeld II beantragt werden, wenn durch das Arbeitslosengeld Bedürftigkeit entsteht, denn auch das Kind muss ja ausreichend versorgt werden.
Wenn jetzt kein ALG II ergänzend beantragt wird, kann auch Wohngeld oder der Kinderzuschlag beantragt werden.
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