Hallo,
kann mir jemand sagen ob man bei Arbeitslosengeldbeantragung
immer den 1. Wohnsitz angeben muß?Mein Sohn beendet im Juni seine Ausbildung und ist dann erstmal arbeitssuchend.Hat eigene Whg. mit 2. Wohnsitz,
Über Antwort freu ich mich.
Es spielt keine Rolle, ob erst- oder Zweitwohnsitz. Wichtig ist nur, dass der Sohn jeden Tag zu den üblichen Uhrzeiten erreichbar ist. Erreichbar bedeutet, dass er praktisch immer zum Arbeitsamt kommen kann. Also sollte der Ort gewählt werden, in dem er sich ständig aufhält.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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