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Thema: Wohnsitz bei Arbeitslosengeld

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.05.2009
    Beiträge
    1

    Standard Wohnsitz bei Arbeitslosengeld

    Hallo,
    kann mir jemand sagen ob man bei Arbeitslosengeldbeantragung
    immer den 1. Wohnsitz angeben muß?Mein Sohn beendet im Juni seine Ausbildung und ist dann erstmal arbeitssuchend.Hat eigene Whg. mit 2. Wohnsitz,
    Über Antwort freu ich mich.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
    Registriert seit
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    Ort
    Coburg
    Beiträge
    505

    Standard

    Es spielt keine Rolle, ob erst- oder Zweitwohnsitz. Wichtig ist nur, dass der Sohn jeden Tag zu den üblichen Uhrzeiten erreichbar ist. Erreichbar bedeutet, dass er praktisch immer zum Arbeitsamt kommen kann. Also sollte der Ort gewählt werden, in dem er sich ständig aufhält.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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