[B]Hallo, liebe sachkundigen Forum-Leser!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Mein Fall: Bin 57 Jahre alt, wurde zum 1.7.04 erstmals arbeitslos. habe (mit längeren krankheitsbedingten Unterbrechungen mit Kankengeldbezug) bis 01.06.07 Arbeitslosengeld I bezogen. Hatte zu diesem Zeitpunkt noch einen Restanspruch auf ALG I von 6 Wochen.
Vom 01.06.07 - 31.12.07 habe ich wieder gearbeitet. Aufgrund erneuter Erkrankung ab 17.11.07 erfolgte ab 01.01.08 wieder Krankengeldbezug , der bis heute andauert.
Würde ich wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wenn ich jetzt arbeitsfähig geschrieben werde, mich beim Arbeitsamt anmelde - und für welchen Zeitraum? Fakt ist, daß der Restanspruch auf ALG I von 6 Wochen verfallen ist. Weiterhin ist Fakt, daß ich praktisch zwischen dem letzten Arbeitslosengeld I-Bezug und heute nur 7 Monate gearbeitet habe und ansonsten nur ca. 13 Monate Krankengeld bezogen habe. Rechnet der KG-Bezug auf die 360-Tage Frist?
Es wäre schön und ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.
Mit herzlichem Dank vorab
Christine. [/B]
Hallo Christine,
der Krankengeldbezug zählt mit zur Anwartschaftszeit. Damit solltest Du die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllen.
LG
Tinchen
Danke Tinchen. Für welchen Zeitraum würde ich denn wieder ALG I bekommen, wenn ich keine Arbeit finde?
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