Hallo zusammen,
ich bin im Moment zwar noch nicht arbeitslos, da ich noch in Elternzeit bin, aber trotzdem habe ich mal eine Frage zur Berechnung, da ich irgendwie nicht schlau werde.
Mal kurz ein paar Info`s.
Habe bis Dezember 2002 Vollzeit gearbeitet und knapp 1800 Euro verdient, dann habe ich auf Grund persönlicher Gründe gekündigt und habe ab Mai 2003 einen Job auf 400 Euro Basis angenommen.
Im Sommer 2004 kam dann unser 1. Kind zur Welt und ich habe für 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Unser 2. Kind kam dann im Dezember 2006 (Ende) und nun läuft meine Elternzeit ja in diesem Jahr aus.
Das 2. Kind käme dann im Januar 2010 in den KiGa und mein Problem ist, das ich bei meinem alten Arbeitgeber auf Grund der Arbeitszeiten, sind nur 8 Stunden Tage + Überstunden möglich und dazu hat mein Mann Wechselschicht.
Kann ich in diesem Fall jetzt davon ausgehen, das die 12 Monate vor meinem 1. Erziehungsurlaub zur Berechnung gezogen werden? Denn ansonsten waren meine Einkünfte ja 0 Euro, da ich kein Erziehungsgeld bekommen habe.
Danke schon mal für Eure Hilfe
Sandra
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