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Thema: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Kündigung in Probezeit?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.01.2009
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    1

    Standard Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Kündigung in Probezeit?

    Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt. Wenn mir innerhalb der Probezeit gekündigt wird, habe ich dann eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    365

    Standard

    Hallo Inesdela,

    ich schätze mal, da kommt es darauf an, warum gekündigt wurde. Wenn du entlassen wurdes, weil das Unternehmen geschlossen hat, natürlich nicht.

    Wenn jetzt aber die Gründe bei dir liegen, s.B. grobe Fahrlässigkeit, Unpünktlichkeit etc., dann kann das Arbeitsamt Sperrzeiten verhängen.

    LG

    Tinchen

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