Hallo, ein Freund von mir wird Arbeitslos und erhält eine Abfindung.
Wird die Abfindung angerechnet zum Arbeitslosengeld?
Liebe Grüße Gunda
Soweit ich weiß, gibt es bei der Abfindung zwei Varianten zu beachten. Einmal die der ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist und einem die Kündigung ohne Kündigungsfrist (also praktisch die Kündigungsfrist mit der Abfindung kaufen).
Wenn die Kündigung mit Kündigungsfrist vorhanden ist, hat die Abfindung keinerlei Auswirkung auf das Arbeitslosengeld.
Wurde die Kündigung ausgesprochen und der Arbeitnehmer wird ohne Kündigungsfrist arbeitslos und erhält hierfür eine Abfindung, so hat er für die Zeit, bis die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen wäre, keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Dies hat zu Folge, dass das Arbeitslosengeld später ausgezahlt wird.
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