Hallo,
ich absolviere derzeit mein 9. und hoffentlich letztes Semeste meines dualen Studiums. Aus persönlichen Gründe wollte ich nicht bei meinem ausbildungsbetrieb bleiben und er wollte mich auch nicht unbedingt halt, so das ich nun das letzte semester als einfacher student absolviere.
Ich werde theoretisch Ende Februar fertig, hätte ich dann Anspruch auf Arbeitlosengeld I ? Habe bis Oktober 08 regelmäßig Ausbildungsvergütung bekommen und davon auch sozialbeiträge bezahlt.
Falls ich Anspruch hätte, in welcher Höhe wäre das dann? Denn wenn es auf Grundlage der Ausbildungsvergütung bestimm wird 8die war am ende ca. 700€) dann wäre es ja niedriger als Harz 4.
Würde mich freuen wenn jemand da ein Antwort weiß.
Gruß
Marcel
Also, in diesem nimmt die Agentur für Arbeit dein Einkommen der letzten 52 Wochen (Jahr) und rechnet es auf ein wöchentliches Gehalt um. Da dies in den meisten Fällen aber sehr niedrig ausfällt, geht die Agentur hin und nimmt ein fiktives Gehalt: das Gehalt, welches Du nach der Ausbildung hättest. Entweder müsste Dein Arbeitgeber bescheinigen, was Du nach der Ausbildung verdient hättest oder es werden Erfahrungswerte (Tarife) genommen. Das fiktive Gehalt wird nun halbiert und auf ein wöchentliches Entgelt umgerechnet. Anschließen wird es im Verhältnis zu Deinem Ausbildungsgehalt gestellt.
Liegt nun die Hälfte des fiktiven Einkommens über Deiner Ausbildungsvergütung, erhälst Du ALG nach dieser Regelung (60% davon). Zu beachten ist, dass es eine Sonderregelung ist und nur in Frage kommt, wenn die Ausblidung auch tatsächlich bestanden wird.
Vielen dank für deine Antwort Pikary.
Zählt denn nen duales Studium da wieder als "Ausbildung" (habe da eigentlich immer nen zwitterstatus, meist zu meinem Nachteil).
Der Tarif nach dem studium liegt bei ca. 3300, davon die hälfte wäre 1650, was doch recht deutlich über meinen Ausbildungsbrutto von durchschnittlich 800€ liegt.
Gehe eigentlich davon aus das ich das Studium bestehe, wenn ich dann 60% bekomme, wäre das ja knapp 1000€ wäre ja schon mal ok.
Ja, dein Studium zählt auch als Ausbildung. Wenn Du mal auf Deine Gehaltsabrechnung schaust, wirst Du sehen, das unter Anderem Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden...Nur damit erwirbst Du den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
@ pikary
die Ausbildungsvergütung bekam ich ja für den praxisteil des Studiums. Wie gesagt ist bei Dualis manchmal echt nervig, Ausbildungbeihilfe gibts nicht, da kein ausbildungsberuf. bei Bafög wird aber die komplette ausbildungsvergütung anerkannt.
Werde mich am 1. Januar mal beim Arbeitsamt vorstellen.
danke für Deine Antworten.
Geändert von Pikary (13.12.2008 um 10:32 Uhr)
Wenn jetzt schon bekannt ist, dass Du nicht übernommen wirst, solltest Du nicht bis zum 1. Januar warten. Du solltest so schnell wie möglich vorstellig werden![]()
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