Hallo,
ich bin seit September 08 auf einer Fachakademie für Übersetzer/Dolmetscher und habe auch Studentenbafög erhalten. Jetzt muss ich bis zum 30.11. wegen einer Krankheit außerordentlich kündigen. Daher muss ich ja auch nun das Bafög kündigen. Ich habe vor ab Januar 09 einen Fernlehrgang zum Dolmetscher/Übersetzer zu machen. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden? Wenn ja, ab wann? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Wenn ja, wieviel?
Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiter helfen.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Dhana
hallo dhana,
arbeitslos musst du dich schon melden. In deinem Fall ist aber die Frage, ob du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommst. Wenn du schon einmal in einem Beschäftigungsverhältnis standest und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, wirst du Arbeitslosengeld I erhalten. (Dürfte 60% des Nettolohns sein). Wenn dem nicht so ist, musst du Arbeitslosengeld II beantragen.
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