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Thema: Anspruch auf ALG I

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen Anspruch auf ALG I

    Hallo zusammen!
    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen - werde aus den offiziell bereitgestellten Infos der Behörden nicht wirklich schlau!

    Und zwar geht es um eine Freundin von mir, die in ihrer Firma gemobbt wird. Die Zustände, wie ich auch von Ihren Arbeitskollegen höre, sind dort wohl unzumutbar! Extrem-Bsp: Neuer Mitarbeiter fängt an und kündigt nach 5Minuten. Im letzten Jahr 60 Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen "verschlissen"! Die Hälfte derer hat wohl von sich aus gekündigt! Mehr muss man da wohl nicht sagen!

    Naja, Sie ist 22 Jahre alt, wohnt zu Hause bei Muttern, hat schulisch nur ein Abgangszeugnis und arbeitet jetzt seit über einem Jahr dort. (Sie hatte vorher keinen Job)
    Da sie schon zwei mal krangeschrieben war und es auf Grund der psychischen Belastung wohl bald wieder sein wird, gehen wir davon aus, dass der Chef ihr kündigt! (Sie hat nen befristeten Jahres-Vertrag, der noch 9 Monate läuft)

    Daher meine Fragen:
    - Darf ihr Chef sie kündigen?
    - Wenn vor Vertragsende, muss er dann eine Abfindung oder ähnliches zahlen?
    - Hat sie Anspruch auf ALG I und wenn für welchen Zeitraum?
    - Was passiert, wenn Sie von sich aus kündigen sollte, da es einfach nicht mehr zumutbar ist, bekommt sie da eine Sperre vom Amt?

    Wäre super, wenn uns jemand Tips geben kann!

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
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    also, ich würde das so beurteilen:

    alles was mit der/einer eventuellen kündigung seitens des arbeitgebers zu tun hat bezieht sich idr auf einzelfälle und ist im bgb verankert. grundsätzlich kann der arbeitgeber einen angestellten so kündigen, wie es im arbeitsvertrag verankert ist (kündigungsfristen). ist keine kündigungsfrist im vertrag verankert, gilt die gesetzliche regellung.

    sollte sie gekündigt werden, müsste sie eigentlich alg1 erhalten.

    bei einer kündigung ihrerseits sieht die lage etwas anders aus. ob ein wirklicher kündigungsgrund vorliegt sollte sie vorher (!!!) bei ihrer zuständigen agentur erfragen. sollte es nämlich kein kündigungsgrund (nach agentur) sein, würde sie eine 3monatige sperre erhalten (in dieser sperrzeit könnte aber alg2 beantragt werden)...


    angaben ohne gewähr, im besten falle bei der agentur für arbeit nachfragen!!!


    gruss, qchen

  3. #3
    Administrator Avatar von Pikary
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    denke auch, dass sie mit dem arbeitsamt über das mobbing sprechen sollte, damit es da keine komplikationen gibt.

    so wie ich das sehe, hat sie eh einen befristeten arbeitsvertrag...deswegen sollte sie sich auch schon ca. 3 monate vor ablauf des arbeitsvertrages arbeitslos melden.

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