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Thema: arbeitslosengeldbezug nach selbständigkeit und danach nicht bestandener probezeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard arbeitslosengeldbezug nach selbständigkeit und danach nicht bestandener probezeit

    War 8 Monate selbständig,habe meine 9 monatige Förderung nicht voll ausgeschöpft aber zusätzliche arbeitslosenversicherung abgeschlossen.Nach Beendigung der Selbständigkeit bin ich wieder in ein Angstelltenverhältnis natürl.mit Probezeit getreten.Es sieht n.3 Monaten aus,dass ich nicht übernommen werde,habe ich wieder Anspruch auf ALG und wie lange?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard

    hast du denn vor deiner selbständigkeit schon einmal in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

    Die drei Monate aus der Probezait werden für den Bezug nicht ausreichen, weil man mindestens zwölf Monate angestellt sein muss, um einen Anspruch zu erlangen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird es wohl auf Hartz IV hinauslaufen.

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