Hallo!
Im Oktober fange ich eine Ausbildung an, die nach dem BAFöG gefördert wird.
Zur Zeit jobbe ich also nur, womit ich auch wirklich nur grade meinen Teil der Miete zahlen kann (wohne mit meinem Freund zusammen).
Nun habe ich gehört, dass ich eventuell Wohngeld beantragen könnte.
Irgendwie muss ich ja die 3 Monate an Geld zum Leben kommen.
Meine Frage ist nun, ob das Wohngeld, was ich eventuell bis Oktober bekommen würde, beim Antrag fürs BAFöG ein Problem darstellen könnte.
Danke schonmal!
nein beim BAföG zählt nur das Einkommen im Bewilligungszeitraum. Auch wenn Du nachträglich Wohneld bekommen solltest zählt das nicht als Einkommen.
Gruss Andy
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