Da hier niemand das Einkommen deines Vaters kennen, wird dir das auch keiner beantragen können.Habe ich denn echt keinen Anspruch auf BaföG???
Aber ein "höchst wahrscheinlich" ist auch keine klare Aussage. Warte erstmal den Bescheid ab.
Dein Vater ist erstmal deinem Bruder und, sofern sie kein/geringes Einkommen hat, seiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig. Erst dann kommst du in der Unterhaltsrangfolge. Das wird bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt.
Es gibt keinen gesetzlichen Unterhaltsbetrag. Aber in der Düsseldorfer Tabelle sind für Kinder, die nicht bei einem Elternteil wohnen, 670 € inkl. Kindergeld vorgesehen. Studiengebühren müssten deine Eltern zusätzlich übernehmen.
Wenn du BAföG erhalten würdest, würde sich der Unterhalt von deinem Vater um diesen Betrag verringern.
Gehst du arbeiten, kann dies auch teilweise auf den Unterhalt angerechnet werden.
Der von deinem Vater zu zahlende Unterhalt muss neu ausgerechnet werden.
Wenn sie das SO gesagt hat, war es eine Falschauskunft. Aber ich vermute eher, hier wurde nur nicht richtig zugehört.Arbeiten würde Ich auch gehen, ist also eine alternative die ich in betracht gezogen habe.. jedoch meinte die nette Frau von der Familienkasse, dass ich dann den Anspruch auf Kindergeld verlieren würde.. :/
Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, darfst du bis zu 20 Wochenstunden arbeiten. Ohne abgeschlossene Ausbildung kannst du sogar unbegrenzt arbeiten.
Frag mal bei der Rentenversicherung nach, ob du Anspruch auf Waisenrente hast. Wäre deine Oma verstorben, hättest du Anspruch, wenn du in ihrem Haushalt ausgenommen warst. Dazu, wie es bei der Uroma aussieht, konnte ich leider nichts konkretes finden.Ich bin 21 Jahre alt, habe jetzt letzte Woche mein Abitur bestanden
Die ganze Zeit lebte ich in einer Wohngemeinschaft mit meiner Uroma.. sprich ich teilte mir mit ihr eine Wohnung!
Im Februar ist meine Oma gestorben
Waisenrente würde ebenfalls, den von deinem Vater zu zahlenden Unterhalt mindern.
Was meinst du mit Antrag? Ein richtiger Antrag wäre nicht nötig gewesen und schon gar nicht von dir. Nach deinen Schilderungen ist dein Vater der Kindergeldberechtigte.Kindergeld bekomme ich auch frühestens in 3 Monaten, da ich nach dem Wechsel von Schüler zu Student einen neuen Antrag ausfüllen musste und die allgemeine Bearbeitungszeit 2-3 Monate dauert!?!


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