+ Antworten
Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Hi,

    Ich habe gehört, dass wenn man BAföG bekommt und sein Studium abbrechen will, beim Bafög-Amt der Tag der Entscheidung für den Abbruch zählt, was bedeutet, dass es der Tag zählt, an dem man den Antrag auf Exmatrikulation gestellt hast und nicht erst der Tag, an dem man exmatrikuliert wurde, wobei die Bearbeitung der Exmatrikulation bis zu 4 Wochen dauern kann. Stimmt das, bzw. kennt jemand den entsprechenden Paragraph des BAföG-Gesetzes?

    Danke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Du hast richtig gehört.

    Es stimmt, so steht es im § 20 BAföG.
    Doch die BAföG-Ämter können maschinell nicht für halbe Monate oder einzelne Tage die Rückforderung veranlassen. Das geht nur manuell. Und das ist etwas aufwändiger.

    Deshalb gehen i. d. Regel die BAföG-Ämter dazu über (Einverständnis der Bezieher vorausgesetzt ), die Förderung erst ab dem Folgemonat einzustellen und die ggf. zu Unrecht gezahlten Beträge zurückzufordern.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    vielen Dank! Jedoch habe ich es nicht geschafft, dies aus dem § 20 zu entnehmen.
    Du meinst wahrscheinlich § 20 II . Aber bedeutet die Antragstellung auf Exmatrikulation bereits das, dass der Antragsteller nicht mehr studiert?
    Ich habe mir folgendes vorgestellt: man beantragt z.B. am Anfang Februar die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters ( 29.02 ) und somit bis zum Ende des Semesters noch als Student gilt und somit erst ab 01.03 keinen Anspruch mehr auf BAföG hat. Dies widerspricht in meinen Augen dem §20 nicht, aber vielleicht liegt das an mir, daher wäre ich dir oder jemandem anders für eine Erklärung sehr dankbar.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Wenn das Studium nicht mehr fortgesetzt wird, dann endet die Förderung mit dem Vorlesungsende.
    Im § 20 wird unterschieden zwischen Abbruch und Beendigung der Ausbildung.

    Doch, wie Du selbst geschreiben hast, kannst Du lesen
    Lies auch die Verwaltungsvorschriften!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    das heißt also, dass die Förderung nicht ab Anfang Februar ( als ich die Exm-on beantragt habe ) eingestellt wird, sondern erst ab 01.03, da die Exm-tion zum 29.02 gewünscht wurde, oder?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Nee, der letzte Vorlesungstag!
    Siehe das letzte Wort in der 4. Antwort.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen
    Nee, der letzte Vorlesungstag!
    Siehe das letzte Wort in der 4. Antwort.
    Danke!
    Aber guck mal, wenn z.B. der letzer Vorlesungstag 20.01 wäre, letze Prüfung am 03.02 erfolgen würde und die Exmatrikulation am 29.02 (Ende des Semesters) stattfände, dann würde die Förderung nach deinen Wörtern schon am 21.01 eingestellt, aber ok, du hast sicher den letzten Prüfungstag gemeint. Jedoch hätte man in diesem Falle im Februar auch keinen Anspruch auf ALGII. Wie kann das sein?

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Wenn Du den Prüfungstermin im Febr. nachweisen kannst, dann gibt es für Febr. noch Geld.
    Doch der Beweis liegt bei Dir!
    Wenn Du für Febr. jedoch ALG II beziehen möchtest, dann konzentriere Dich auf den letzten Vorlesgungstermin.
    Doch da Du das Studium abbrechen willst gehe ich davon aus, daß Du keine Prüfung am 3.2. mehr ablegen wirst.

    Keine Angst, Du wirst nicht doppelt unterstützt, durch BAFöG und ALG II.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  9. #9
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard AW: Exmatrikulation und BAföG. Wann????

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen

    keine angst, du wirst nicht doppelt unterstützt, durch bafög und alg ii.
    :d :d :d :d :d

    also, es bleibt mir übrig nur einfach bis zum 31. März anhand Fachrichtungswechsel und dadurch noch 1 Monat im neuen Semester vor der Exmatrikulati an der alten Hochschule zu studieren und dann einen Antrag auf Semester- und Studiengebühr zu stellen, da ich im April einen neuen Studiengang beginne, obwohl ich auch da Probleme hätte, und zwar, dass ich die Zulassung schon im Februar bekäme und meine jetzige Hochschule meinen Antrag am 30.04 auf Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ablehnen würde, da ich schon mehr als 1 Monat Bescheid wusste, dass ich mich zu diesem Datum exmatrikulieren wollte, oder? Wenn ich aber z.B. am Anfang März den Antrag auf die Exm-on zum 31.03 stellen würde, dann würde ich vom Bafög im März auch nicht gefördert. Ich verstehe nicht, wieso es keinen Ausweg gibt, dank dem ich ununterbrochen gefördert würde

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Fachrichtungswechsel und Exmatrikulation
    Von Romancier im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.07.2011, 11:56
  2. BAföG nach Exmatrikulation
    Von init im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.05.2010, 22:14
  3. nicht bestandene Zwischenprüfung und Exmatrikulation- weiterhin Anspruch auf Bafög?
    Von lebenslust im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.10.2009, 01:20
  4. Bafög nach Exmatrikulation mit 30 ???
    Von MNauke im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 19.12.2008, 17:43
  5. Exmatrikulation vor Semesterbeginn= Studienabbruch?
    Von BadL im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.07.2007, 21:32

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein