Hi,
Ich habe gehört, dass wenn man BAföG bekommt und sein Studium abbrechen will, beim Bafög-Amt der Tag der Entscheidung für den Abbruch zählt, was bedeutet, dass es der Tag zählt, an dem man den Antrag auf Exmatrikulation gestellt hast und nicht erst der Tag, an dem man exmatrikuliert wurde, wobei die Bearbeitung der Exmatrikulation bis zu 4 Wochen dauern kann. Stimmt das, bzw. kennt jemand den entsprechenden Paragraph des BAföG-Gesetzes?
Danke
Du hast richtig gehört.
Es stimmt, so steht es im § 20 BAföG.
Doch die BAföG-Ämter können maschinell nicht für halbe Monate oder einzelne Tage die Rückforderung veranlassen. Das geht nur manuell. Und das ist etwas aufwändiger.
Deshalb gehen i. d. Regel die BAföG-Ämter dazu über (Einverständnis der Bezieher vorausgesetzt), die Förderung erst ab dem Folgemonat einzustellen und die ggf. zu Unrecht gezahlten Beträge zurückzufordern.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
vielen Dank! Jedoch habe ich es nicht geschafft, dies aus dem § 20 zu entnehmen.
Du meinst wahrscheinlich § 20 II . Aber bedeutet die Antragstellung auf Exmatrikulation bereits das, dass der Antragsteller nicht mehr studiert?
Ich habe mir folgendes vorgestellt: man beantragt z.B. am Anfang Februar die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters ( 29.02 ) und somit bis zum Ende des Semesters noch als Student gilt und somit erst ab 01.03 keinen Anspruch mehr auf BAföG hat. Dies widerspricht in meinen Augen dem §20 nicht, aber vielleicht liegt das an mir, daher wäre ich dir oder jemandem anders für eine Erklärung sehr dankbar.![]()
Wenn das Studium nicht mehr fortgesetzt wird, dann endet die Förderung mit dem Vorlesungsende.
Im § 20 wird unterschieden zwischen Abbruch und Beendigung der Ausbildung.
Doch, wie Du selbst geschreiben hast, kannst Du lesen
Lies auch die Verwaltungsvorschriften!
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das heißt also, dass die Förderung nicht ab Anfang Februar ( als ich die Exm-on beantragt habe ) eingestellt wird, sondern erst ab 01.03, da die Exm-tion zum 29.02 gewünscht wurde, oder?
Nee, der letzte Vorlesungstag!
Siehe das letzte Wort in der 4. Antwort.
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Danke!
Aber guck mal, wenn z.B. der letzer Vorlesungstag 20.01 wäre, letze Prüfung am 03.02 erfolgen würde und die Exmatrikulation am 29.02 (Ende des Semesters) stattfände, dann würde die Förderung nach deinen Wörtern schon am 21.01 eingestellt, aber ok, du hast sicher den letzten Prüfungstag gemeint. Jedoch hätte man in diesem Falle im Februar auch keinen Anspruch auf ALGII. Wie kann das sein?
Wenn Du den Prüfungstermin im Febr. nachweisen kannst, dann gibt es für Febr. noch Geld.
Doch der Beweis liegt bei Dir!
Wenn Du für Febr. jedoch ALG II beziehen möchtest, dann konzentriere Dich auf den letzten Vorlesgungstermin.
Doch da Du das Studium abbrechen willst gehe ich davon aus, daß Du keine Prüfung am 3.2. mehr ablegen wirst.
Keine Angst, Du wirst nicht doppelt unterstützt, durch BAFöG und ALG II.![]()
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:d :d :d :d :d
also, es bleibt mir übrig nur einfach bis zum 31. März anhand Fachrichtungswechsel und dadurch noch 1 Monat im neuen Semester vor der Exmatrikulati an der alten Hochschule zu studieren und dann einen Antrag auf Semester- und Studiengebühr zu stellen, da ich im April einen neuen Studiengang beginne, obwohl ich auch da Probleme hätte, und zwar, dass ich die Zulassung schon im Februar bekäme und meine jetzige Hochschule meinen Antrag am 30.04 auf Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ablehnen würde, da ich schon mehr als 1 Monat Bescheid wusste, dass ich mich zu diesem Datum exmatrikulieren wollte, oder? Wenn ich aber z.B. am Anfang März den Antrag auf die Exm-on zum 31.03 stellen würde, dann würde ich vom Bafög im März auch nicht gefördert. Ich verstehe nicht, wieso es keinen Ausweg gibt, dank dem ich ununterbrochen gefördert würde![]()
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