+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Vorausleistung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard Vorausleistung?

    Hallo ihr,

    elternunabhängiges Bafög wird bei mir nach umfangreicher Eigenprüfung nun sehr wahrscheinlich ausscheiden. Daher die Frage an euch:

    Wie läuft die Vorausleistung ab? Auf dem Antrag steht drauf das ich vorher das Bafög-Amt kontaktieren soll?? Anrufen/vorbeischauen?? Kontaktieren weswegen???

    Ich habe zwei Ausbildungen abgeschlossen, drei Jahre knapp gearbeitet allerdings nach 1 1/2 Jahren Arbeiten das Studium begonnen, sodass eben elternunabhängig nicht greift. Meine Eltern wollen ihre Einkommensverhältnisse nicht offen legen, zudem steht fest das sie "zuviel" verdienen würden, wenn sie sie offen legen müssten.

    Ich habe nun gelesen das im Wege der Vorausleistung Bafög bewilligt werden kann.

    Mit dem Antrag möchte ich allerdings nicht, dass meine Eltern ihre Einkommensverhältnisse offen legen. Aufgrund meines Lebenslauf und einer Erklärung das meine Eltern nicht zahlen wollen, kann ich damit Glück haben das ich durch komme?? Mir nützt ein Antrag nichts wenn sie dann doch ihre Einkommensverhältnisse Preis geben sollen.

    Hier http://www.*******************/FAQ/vorausleistung.php (hoffe man darf Verlinkungen reinstellen) steht das ein Unterhaltsanspruch meiner Eltern entfallen würde.

    Wer kann mir den Ablauf nennen? Sagen ob ich Formblatt 1 und 8 mit einer Erklärung meiner Eltern (wollen wegen bereits 2 finanzierten Ausbildungen nicht zahlen) dann gewährt bekomme?

    Sollte man den Antrag stellen, kann man dann, falls die Einkommensverhältnisse der Eltern gefordert werden vom Antrag zurücktreten und das ggf. gezahlte Geld einfach zurückzahlen??

    Vielen Dank

    Sue

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Vorausleistung?

    Liebe Sue099

    wer Lesen kann ist klar im Vorteil.


    Das gesamte Vorausleistungsverfahren haben wir hier doch schon mehrmals besprochen.
    Betätige auch einmal die SUCHE hier im Forum.

    Dort findest Du zahlreiche - auch aktuelle - Beiträge zum sog. Vorausleistungsverfahren.
    Warum wünscht Du Wiederholungen?

    Wo gibt es noch Unklarheiten?
    Vorausleistungen = BAFöG. Will heißen, wer Vorausleistungen erhält bezieht BAFöG!
    Nur bei den Vorausleistungen steht noch nicht genau fest, wer nun die Leistungen erbringen muß: Staat oder Eltern?

    Einen sog. Vorschuß gibt es erst dann dann, wenn die Eltern schriftlich oder mündlich angehört werden.
    Die BAFöG-Ämter gehen nicht davon aus, daß die Antragsteller zu 100 % vollständige Angaben machen.

    Oftmals werden unvollständige Angaben getätigt. Allein schon die Begründung, weshalb die Eltern nicht zahlen (wollen) oder die Unterlagen nicht vorlegen (können/wollen), hat schon zu zahlreiches Kopfschütteln und und langanhaltende Familienkrisen geführt.

    Also, nur zum BAföG-Amt gehen und Vorausleistungen beantragen mit der Begründung daß die Eltern nicht kooperativ wären.... um dann ein paar Tage später éinen BAFöG-Vorschuß von der Bank abzuholen.... so funktioniert das Verfahren nicht.

    Also, wo gibt es Unklarheiten, welche noch nicht ausreichend hier im Forum besprochen wurden?
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard AW: Vorausleistung?

    Hallo franjo,

    ähm lesen kann ich schon nur scheinbar nicht richtig suchen, denn gefunden hab ich es nicht wirklich.

    Und doch kann man sagen das Eltern nicht kooperativ sind, sind es nun mal nicht, nur ist meine Frage wie dann vorgegangen werden muss? Welche Formblätter ich stellen muss Formblatt 1 und 8 mit 2 ??? Oder nur 1?

    Vielleicht finde ich hier ja entsprechend meiner Frage einen Beitrag, falls nicht, wäre eine Antwort sehr lieb, lieber franjo.

    Sue

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Vorausleistung?

    @ SUE

    Was heißt hier Eigenprüfung? Zur Eigenprüfung gehört Eigenwissen

    Mach es Dir doch ganz einfach.... und anders geht es auch nicht!
    Lade Dir die BAFöG-Formulare herunter und fülle sie aus.
    Versuche auch, Deinen Eltern mit einem Sonntagslächeln die Formblätter 3 (Einkommenserklärung) mit der Bitte zum Ausfüllen zu geben. Der Steuerbescheid ist auch wichtig.

    So, und dann die gesamten Unterlagen - einschl. Einschreibenachweis und die Belege/Beweise über Deine schulische und berufliche Vergangenheit zum BAföG-Amt.
    In dem formlosen Anschreiben weist Du auf Deine aufregende Verganenheit hin und bittest um Prüfung, ob eine elternunabhängige Förderung möglich sei.
    Und dann heißt es WARTEN.

    Und dann gibt es entweder eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen (schnellsten die dort aufgeführten Utnerlagen nachreichen) oder den BAföG-Bescheid.
    Und aus diesem Bescheid kannst Du herauslesen, wie hoch die Förderung sein wird und ggf. wie hoch der Elternanteil sein soll.

    So, und erst dann würde das normale Vorausleistungsverfahren beginnen.
    Sind Deine Eltern wenig kooperativ, dann dauert die Prozedur - bis zum ersten BAföG-Bescheid - verd*** lange!
    Und, das BAföG-Amt gewinnt immer; sollten Sich Deine Eltern irgendwie quer legen. Und die eventuell vorausgeleisteten Beträge werden mit 6 % verzinst.
    Verpflichtet zur Vorlage der Unterlagen sind Deine Eltern. Das steht knallhart im BAFöG.
    Und nur dadurch, daß Eltern die Einkommensunterlagen streßfrei herausrücken bedeutet das noch nicht, daß sie mit dem Studium des Kindes einvdrstanden sind und es unterstützen wollen!

    Also, übe Dein schönstes Sonntags- und Feiertagslächeln.... und überzeuge Deine Eltern! Und, Streß mit dem BAföG-Amt wg. ein paar Auskünfte... das müssen sich Deine Eltern nicht antun

    Ach ja...
    habe das noch gefunden
    Unterhalt zweite Ausbildung!?

    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2012
    Beiträge
    8

    Standard AW: Vorausleistung?

    Ohje, die Sue steht wohl arg auf dem Schlauch.

    Verstanden habe ich das ich um Formblatt 3, das heißt meine Eltern, nicht drum rum kommen.

    Füllen sie dieses nicht aus, schick ich ohne und mit Nachweisen das ich aufgefordert habe etc. --> hab ich verstanden

    Würde diese blöde Dame am Telefon mal zu hören und helfen, müsste ich hier nicht wie blöd fragen, aber ich hab immer die selbe dran.... Muss ich da echt mit einem anderen Nachnamen anrufen :-/

    Ich füge dem Antrag folgende Formularblätter bei:
    1, 2 (Ausbildung) und 3 (Einkommenserklärungen von Ma und Pa) nebst Nachweisen. Ist damit im selben Atemzug dann möglich Formularblatt 8 (Vorausleistung) mit dem Hinweis der Eltern sie werden eine weitere "Ausbildung" nicht fördern möglich?? Elternunabhängig bekomme ich nicht, da die 3 Jahre Erwerbstätigkeit VOR dem Studium fehlen, da 2 Ausbildungen und das wird ja keine Erwerbstätigkeit sein...

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Vorausleistung?

    Hallo Sue, gehe einen Schritt nach vorne und Du stehst nicht mehr auf dem Schlauch .
    Es ist nicht verboten sich - auch gedanklich - zu bewegen.

    Bzgl. der Beratungsdame am Telefon... es gibt doch noch andere BAföG-Ämter wo Du anrufen kannst.
    Und versuche es doch einfach ´mal mit einem anderen Hausnahmen.
    Versuch macht Kluch

    Deine Antragsauflistung ist schon OK.
    Nur das Formblatt 8 ist noch zu früh. Du kannst es -noch- nicht ausfüllen!
    So fehlt z. B. das Bscheiddatum und auch der Unterstützungsbetrag Deiner Eltern u.s.w.

    Schick den Antrag mit alle Unterlagen (s. oben) zum BAföG-Amt und warte. Und zwar mit den Unterlagen Deiner Eltern.
    Irgendwann bekommst Du Post vom BAföG-Amt.
    Fortsetzung.... siehe Posting 4.

    Und wenn Dir der sog. Schlauch wieder im Wege liegen sollte, ignorier ihn und stell hier Deine Frage ,
    notfalls auach als PN
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Elternunabhängiges BAföG durch Vorausleistung
    Von dopaminus im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 04.02.2012, 03:42
  2. Elternunabhängiges BaFög/Vorausleistung
    Von Student198686 im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.09.2010, 19:08
  3. Vorausleistung von Auslandsbafög
    Von Vivamaria im Forum Auslandsbafög - BAföG für Ausländer
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.05.2008, 20:17
  4. Antrag auf Vorausleistung, Rückforderung vom Vater
    Von Alex81AB im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 26.02.2008, 09:16
  5. Urlaubssemester - Vorausleistung trozdem erhalten?
    Von gerge im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.09.2007, 01:17

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein