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Thema: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    Hallo,

    ich hab mal eine Frage. Habe von 2004-2006 eine vollschulische kfm. Ausbildung gemacht (abgeschlossen) und über Bafög bezahlt bekommen. Habe jetzt die ganzen Jahre versucht in diesem kaufmännischen Bereich fuß zu fassen und musste leider feststellen, dass der kaufmännische Bereich mir nicht ''gut tut'' befinde mich mitlerweile in eine rehamaßnahme. Hier habe ich den Beruf der Tierpflegerin in Fachrichtung Tierheim und Tierpension kennen und lieben gelernt. Gehe jetzt mehere Monate freiwillig in jeder freien Minute in verschiedene Tierheime und arbeite dort als "Freiwillige" mit. Ich weiß 100% ig, dass ich nicht mehr ins Büro zurück will, sondern die Ausbildung machen will. Von der Kreisagentur könnte ich nur eine verkürzte 2 jährige Umschulung machen. Das möchte ich aber nicht, weil ich schon von vielen Tierpflegern erzählt bekommen habe, dass solch eine Umschulung sehr hart ist.

    Kurz:

    Habe ich einen Anspruch auf Bafög, trotz dass ich von 2004 - 2006 während meiner letzten Berufsausbildung (vollschulisch) Bafög bezogen hatte?

    Habe ich einen Anspruch auf Fahrtkostenrückerstattung während der Ausbildung, wenn ich mit dem Auto zu meiner Ausbildungsstele fahren müsste?

    Habe aufgrund dieser ungeklärten Fragen keine Möglichkeit einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, weil ich nicht weiß wie ich das finanzieren soll, denn 300 Euro Ausbildungsgehalt langen nicht für Miete, Benzin und Verpflegung.

    Wäre lieb, wenn ich gaaanz schnell eine brauchbare Antwaort bekomme könnte

    Grüße

    Nici

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    Antwort zu 1: JA
    Antwort zu 2: NEIN

    Hinweis: Die Entscheidung und Verantwortung liegt bei Dir!
    Tipp: Gehe zum örtlichen BAFöG-Amt, welche auch später für die Unterstüzung zuständig ist (Kreis/Stadtverwaltung).
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    Zitat Zitat von canisFamiliaris Beitrag anzeigen

    Habe aufgrund dieser ungeklärten Fragen keine Möglichkeit einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, weil ich nicht weiß wie ich das finanzieren soll, denn 300 Euro Ausbildungsgehalt langen nicht für Miete, Benzin und Verpflegung.

    Nici
    Tierpfleger ist sowohl als schulische als auch als betriebliche duale Ausbildung möglich.
    Hinsichtlich der Förderung der schulischen Ausbildung wurde hier bereits was gesagt.

    Sollte es doch eine betriebliche Ausbildung sein, hast Du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf
    Förderung der Zweitausbildung durch BAB -Berufsausbildungsbeihilfe-.
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    Ich denke mal eine Tierpflegerausbildung wird aber eine klassische Lehre sein und da gibts kein BAföG.
    BAB vielliecht?
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    Hier eine kleine Leseprobe

    Die dreijährige Ausbildung gehört zu den anerkannten Lehrberufen und fordert von den Bewerbern mehr als das bloße Interesse an Tieren. Ggf. ein Anspruch auf BAB.

    Oder hier
    Tierpfleger Ausbildung

    Bin gespannt wie es hier weiter geht.
    Wenn es eine sog. von der ARGE geförderte Umschulung wäre, dann würde die ARGE zahlen.

    Doch, entscheiden muß man/frau selbst. Und es soll/darf nicht nur vom Geld abhängig gemacht werden.

    Denn, was nützen mehrere unzufriedene Ausbildungen, wenn für die gewünschte Ausbildung und als Beruf für ca. 40 Jahre den Spaßfaktopr hoch hält?
    Eine gute Beratung gibt es i. d. Regel in den Berufsinformationszentren (BIZ) der ARGE.
    (Termin vereinbaren und Beratung nur persönlich, nicht per Telefon)
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    Hallo, habe heute erfahren, dass betriebliche Ausbildungen im dualen System via BaföG nicht förderungsfähig sind. BAB steht mir auch nicht zu, da dies ja meine zweite Berufsausbildung wäre.

    von der Kreisagentur habe ich nur die Info, dass ich in meinem kfm Beruf bleiben soll... wenn überhaupt könnte man wegen meiner Eignung und den "gesundheitlichen" Aspekten über eine 2 jährige Umschulung nach denken oder bzw. prüfen, ob ich einen Anspruch darauf hätte... diese Prüfung könnte sich bis August diesen Jahres hinziehen.... und wird auch nicht "einfach so" genehmigt.

    das verstehe ich ja auch alles. Natürlich kann nicht jeder das werden was er gerne will, "nur" weil ihm diese Arbeit mehr spaß macht... Die Ausbildung zahlt ja der Staat!

    ich fürchte, dass ich für eine Umschulung nicht so gut geeignet bin, da die 3 Ausbildungsjahre auf zwei Jahre zusammengepackt sind. Mich haben schon einige Azubis und auch Tierpflegerinnen, die diese Umschulung genehmigt bekommen haben und sie absolviert haben, davor gewahrnt wie hart diese zwei Jahre sind. Ich habe angst, dass ich diese Umschulung nicht packen könnte oder wenn dann nur mit schlechten Leistungen



    Deswegen hätte ich gerne mal gewusst, ob es von der deutschen Gesetzesregelung her sein kann, dass ich im schlimmsten fall, wenn ich die Ausbildung auf eigene faust einfach machen würde, dann allein von den 300 Euro Ausbildungsgehalt über die Runden kommen muss.




    Wohngeld würde mir auch nicht zustehen, wenn mein Einkommen mit Ausbildungsgehalt und dem mir zu stehenden Wohngeld-Betrag zu gering wäre... zum Beispiel wenn mir abzüglich Miete nur noch 100 Euro im Monat zum Leben bleiben würden. Das wäre unglaubwürdig und nicht finanzierbar, war die Aussage...

    Muss irgendwie versuchen, der Kreisagentur klar zu machen, warum es für mich persönlichen und in meiner Situation, eine Umschulung eher ungeeignet ist und wieso diese Ausbildung trotzdem von so hoher Bedeutung für meinen weitere Lebensweg ist... vielleicht mach die ja mal eine Ausnahme - auch wenn ich das eher für sehr unrealsistisch halte...

    aber vielleicht hat ja jemand von Euch schon mal so etwas ähnliches erlebt oder kennt jemanden, der auch mal in solch einer echt verzwickten Situation war und eventuell noch einen guten Tipp hat.

    Ich hoffe wirklich so sehr, dass ich diese Ausbildung machen kann, denn wie jemand von Euch schon ganz richtig geschrieben hatte....
    Im Tierheim zu arbeiten ist nicht nur einfach ein Beruf, wo du Morgens hin und Abends wieder einfach Heim fährst. Die Arbeit im Tierheim gehört einfach zu mir und in mein Leben. Bloß in meiner Freizeit dort sein zu können reicht mir nicht. Ich hab das Gefühl, dass ich so viel verpasse, wenn ich nicht dort sein kann. Ich will mit den Hunden, die so ihre problemchen mitbringen weiter üben und können. Mich interessiert das Schicksal der Tiere: Wer hat sich für das Tier interessiert? Ist es jetzt zu einem guten Besitzer gekommen? usw. das bekomme ich momenatn alles viel zu wenig mit

    Ich bedanke mich erstmal bei Euch allen für Eure schnellen Antworten und Euer Interesse

    Liebe Grüße Nicole

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    409

    Standard AW: Anspruch auf Bafög bei zweiter Berufsausbildung?

    @ Nicole,
    kläre erst einmal die Ausbidlungsmöglichkeiten in Deinem Bereich.
    Weißt Du überhaupt, was Du möchtest?

    Mach Deine berufliche und familiäre Zukunft nicht nur von einer staatlichen Unterstützung abhängig. Die Allgemeinheit, also wir Stuerzahler, sollen nicht immer zur Zahlung herangezogen werden.

    Eigenverantwortung und Hilfe durch Selbsthilfe heißt das Zauberwort.

    Statt zur sog. "Kreisagentur" (was ist das?) solltest Du Dich um einen persönlichen Gesprächstermin beim BIZ der Agentur für Arbeit bemühen.
    Dort bist Du mit Deinem Anliegen und Deiner unklarenPlanung gut aufgehoben. Die Bearbeiter dort haben Erfahrung und kennen sich auch mit unklare Wunschdarstellungen aus
    Dort wird Dir geholfen; die Entscheidung mußt Du selbst treffen.
    Und, es gibt auch Eltern!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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