Hallo miteinander,
ich studiere derzeit im lezten Semester (7.). Ich habe in verschiedenen FAQs nachgelesen wie es mit Förderung über die Regelstudienzeit hinaus aussieht. Dabei haben sich ein paar Fragen ergeben:
1. Was bedeutet §15 Abs.3 Punkt 4: Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung überschritten worden ist.
- heißt das wenn z.B. die Ba-Arbeit nicht im letzten Semester abgegeben wird?
- oder wenn man eine Prüfung nicht besteht?
2.Wirkt es sich auf die Förderungshöchstdauer aus, wenn man ein Semester keine Förderung durch bafög erhalten hat? (Praxissemster)
3. Wirkt sich eine gewährte Weiterförderung auf eine eventuelle Förderung eines Master-Studiums aus?
4. Nach einer Förderung für 6 Semester habe ich schon díe 10.000,- Höchstbetrag erreicht. Ändert sich dieser bei gewährung einer Weiterförderung nach §15 Abs. 3 ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!
Pkt. 2 = es zählen die eingeschriebenen Semester; nicht die geförderten Semester.
Pkt. 3 = Neee
Pkt. 4 = Neee
Pkt. 1 =
hast Du eine Abschlußprüfung nicht bestanden?
Es ist hier verd*** schwierig, auf diesen paar Infos Dir für Pkt. 1 eine zuverlässige Auskunft zu geben.
Du stocherst im Nebel und wir Mitleser hier im Forum sollen Dir helfen.
In welchem Semester bist Du?
Wie ist die Regelstudienzeit?
Wann hast Du die Regelstudienzeit erreicht?
Hast Du pktl. zum Ende des 4. Semesters den Leistungsnachweis (§ 48 BAföG) vorgelegt?
Wie lange brauchst Du noch bis zum Studienende?
Was war/ist mir dem Praxissemester? Fordert die PO das PS? Normalerweise wird das Praxissemester mit BAföG gefördert. Doch auch wenn Du für das PS kein BAföG beantragt hast (ggf. wg. einer hohen Praxisvergütung), wird das Semester mitgezählt.
Und bzgl. der genauen Auslegung des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG würde ich den STW-Mitarbeiter ansprechen.
Er hat Deine Förderungskate und kann vergbindlich informieren und helfen!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
@franjo: erstmal vielen Dank! Sehr ausführlich!
Tut mir leid, dass ich mich nicht genauer ausgedrückt hab!
Bin im 7. Semester
Regelstudienzeit 7 Semester
Leistungsnachweis mehr oder weniger pünktlich, ein Monat Bafög ist mir da flöten gegangen... selbst schuld!
Praxissemster wird in der PO gefordert, hab aber zu viel verdient, daher erst gar kein bafög beantragt.
Im Prinzip gehts mir um den Begriff "Abschlussprüfung", so etwas gibts bei meinem Studiengang gar nicht. Ba-Arbeit + die letzten Prüfungen des 7. Semesters - Fertig!
Ich will meine Ba-Arbeit halt erst im 8ten schreiben, bin aber von Weiterförderung abhängig. Ist die Bachelorarbeit dann Bestandteil der Abschlussprüfung nach §15 Abs. 3 Punkt 4?
JA!
Die sog. "versemmelte Abschlußprüfung" muß noch in der Regelstudienzeit erfolgen.
'Denn die Versemmelte mußt der Grund für die Überschreitung sein.
Und Mißerfolgeaußerhalb der Regelstudienzeit werden nicht als Grund für eine Überschreitung gewertet.
Auch ohne Dem Mißerfolg hättest Du die Regelstudienzeit überschritten.
Logisch?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
D.h. ich müsste jetzt eine der letzten verbleibenden Prüfungen versemmeln, dann könnte ich meine BAchelorarbeit auch erst im 3-4 Monaten abgeben. Die letzte Prüfung schreib ich dann im 8. Semester, danach bekomm ich mein Zeugnis.
Dann würde ich im 8. noch Bafög bekommen?
Ps: Danke für die Antworten nochmal!
Nee, nee... so einfach kann das Geld nicht schöngeschrieben werden
Die Leute vom BAföG-Amt betreiben schon eine sog. Sachaufklärung.
Und... wenn Du absichtlich eine Klausur vergeigst um länger BAföG zu bekommen... dann stimmt da etwas nicht
Merke: Die übrigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen vorliegen. Und nur DIESE EINE Prüfung müßte noch fehlen.
Mein Tipp...
Wenn Du tatsächlich für ein oder zwei Semester BAföG brauchst, dann konzentriere Dichauf die Abschlußprüfung und beantrage beim STW die sog. "Studienabschlußförderung" (§ 15 Abs. 3 a BAföG)
Was das ist und wie das geht.... DAS erfährst Du bei Deinem Studentenwerk.
Begründung: Beachte meine Signatur![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Lesezeichen