Guten Abend liebe Community,
ich bin 20 Jahre alt, habe noch kein eigenes Einkommen, lebe bei meiner Mutter und habe am 07.09.11 einen Abendkurs für den HSA10- sowie den FOR-Abschluss belegt (Ein Halbjahr für jeweils einen Abschluss), von denen ich persönlich aber nur den FOR erlangen muss. Also habe ich Schüler-BAföG beantragt und konnte alle möglichen Unterlagen im Oktober einreichen. Die Bearbeitung hat sich bis heute in die Länge gezogen, der Bescheid war schon unterwegs wie auch die rückwirkende Zahlung von rund 1200€.
Aber noch am selben Tag habe ich einen Anruf des Sachbearbeiters erhalten vonwegen, dass ich für das 1. Halbjahr keinen Anspruch auf BAföG hätte, weil ich den HSA10 schon erlangt habe. Doch für mich klingt das unlogisch denn es war auch für die FOR-Leute *notwendig* im 1. Halbjahr regelmäßige Präsenz zu zeigen und einen gewissen Notendurchschnitt zu halten um überhaupt in das 2. Halbjahr für den FOR versetzt zu werden.
Ferner wurde ich über die 3 Monate in dem Glauben gelassen, dass alles bzgl. des Antrags in bester Ordnung wäre und nur bearbeitet werden müsste. Daher möchte ich mich an euch wenden und hoffe, dass jemand weiß, was ich in dieser Sache unternehmen könnte. Ich danke euch schon mal im vorraus!
Du hast den HSA. Eine Notenverbesserung wird nicht gefördert.
Verwaltungsvorschrift zu § 9
9.2.4 Ausbildungsförderung wird nur für eine Ausbildung geleistet, deren Ausbildungsziel der Auszubildende noch nicht erreicht hat. Sie wird daher nicht geleistet, wenn nur zum Zwecke der Notenverbesserung
a. eine Klasse, Jahrgangsstufe oder ein Schulhalbjahr oder
b. ein Abschluß
wiederholt wird; dies gilt nicht in den Fällen nach Buchstabe a, sofern die Ausbildungsstätte die Wiederholung empfohlen hat oder in der neugestalteten gymnasialen Oberstufe die Gesamtdauer von vier Jahren nicht überschritten wird.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
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