Hallo zusammen,
habe folgende Situation: Ich studiere seit September 2011 Lehramt an Gymnasien mit Hauptfach Mathematik, habe mich fürs 2. Fach für Musik eingeschrieben, die Aufnahmeprüfung auch bestanden, aber leider keinen Studienplatz bekommen. Deswegen studiere ich nun im 1. Semester nur Mathematik. Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, habe ich Bafög beantragt. Der Antrag wurde aber abgelehnt mit folgender Begründung: "Sie sind lediglich mit einem Hauptfach LAG Mathematik eingeschrieben. Da es Ihnen nicht möglich ist, mit lediglich einem Hauptfach im Studiengang Lehramt am Gymnasium einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen, befinden Sie sich nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung."
Den Bescheid habe ich direkt nach Erhalt an die ARGE weitergeleitet und mir wurde weiterhin mein Hartz 4 Beitrag gezahlt. Nun (3 Monate später) wird meine Familie dazu aufgefordert, die Zahlungen, die in diesen 3 Monaten an mich entrichtet wurden, zurückzuzahlen. Uns wird sogar Betrug vorgeworfen, da ich als Studentin überhaupt keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 habe.
Allerdings wussten wir das nicht. Ich habe ja Bafög beantragt und habe weiterhin Geld von der ARGE bekommen und bin davon ausgegangen, dass ich das noch so lange bekomme, bis ich mit 2 Hauptfächern eingeschrieben bin und dann Bafög beziehen kann.
Die ARGE droht sogar damit, ein Verfahren gegen meine Familie einzuleiten wegen Betrugs.
Meine Fragen:
1. Lohnt es sich Widerspruch gegen diese Rückforderung einzulegen? (Schließlich können wir den Betrag gar nicht aufbringen, da meine Familie auch nur Hartz 4 bekommt und ich bis auf Kindergeld kein Einkommen habe)
2. Stimmt es wirklich, dass die ARGE nicht für mich zuständig ist, obwohl ich laut Bafög-Bescheid keine förderungsfähige Ausbildung habe?
3. Wie sieht es aus mit Wohngeld? Kann ich Wohngeld für mich beantragen, da ich als Studentin dann ja nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Familie gehöre?
4. An wen kann ich mich sonst bezüglich Unterstützung wenden?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Hallo,
von was lebst Du, wenn du weder BaföG noch ALG II erhälst?
Gruß!
Ja habe ja die die ganze Zeit Hartz 4 gezahlt bekommen und jetzt wollen dies mir streichen und verlangen das gezahlte zurück. Sprich ich leb dann von nix, krieg ja nix außer Kindergeld. Deswegen ja meine Frage, an wen ich mich wenden kann? Muss ja irgendwie durchkommen
Hallo,
Kannst du nachweisen, daß der Bescheid tatsächlich an das Jobcenter weitergeleitet wurde?Den Bescheid habe ich direkt nach Erhalt an die ARGE weitergeleitet und mir wurde weiterhin mein Hartz 4 Beitrag gezahlt.
Prinzipiell haben Studenten tatsächlich keinen Anspruch auf ALG II. Ob es sich um eine Betrugshandlung handelt, hängt davon ab, ob Du tatsächlich den BaföG-Bescheid an das Jobcentzer weitergeleitet hast. Unabhängig davon ist die Rückforderung durchaus berechtigt, da Du, wie schon geschrieben, keinen Anspruch auf ALG II hattest.Nun (3 Monate später) wird meine Familie dazu aufgefordert, die Zahlungen, die in diesen 3 Monaten an mich entrichtet wurden, zurückzuzahlen. Uns wird sogar Betrug vorgeworfen, da ich als Studentin überhaupt keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 habe.
Nein.Lohnt es sich Widerspruch gegen diese Rückforderung einzulegen?
Das ist kein Argument. Schließlich habt Ihr den Betrag ja auch durchaus verwendet. Wier auch immer: es besteht durchaus die Möglichkeit, hier eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Schließlich können wir den Betrag gar nicht aufbringen, da meine Familie auch nur Hartz 4 bekommt und ich bis auf Kindergeld kein Einkommen habe
Nun ja. Der BaföG-Bescheid sagt nach Deinen eigenen Aussagen eigentlich nicht aus, daß es sich um eine nicht förderungsfähige Ausbildung handelt. Vielmehr scheint die Aussage nur zu sein, daß die Ausbildung im kon kreten Fall nicht gefördert werden kann - was durchaus einen Unterschied ausmacht. Abgesehen davon ist für das Jobcenter jedoch etwas anderes ausschlaggebend: Du bist mit einem Vollzeitstudium nicht für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar, was durchaus dazu führt, einen Anspruch zu verneinen. Hinzu kommt das Problem der Bedarfsgemeinschaft - bis zum 25. Lebensjahr gehörst Du noch zur BG Deiner Eltern.Stimmt es wirklich, dass die ARGE nicht für mich zuständig ist, obwohl ich laut Bafög-Bescheid keine förderungsfähige Ausbildung habe?
Nein.Wie sieht es aus mit Wohngeld? Kann ich Wohngeld für mich beantragen, da ich als Studentin dann ja nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Familie gehöre?
Gruß!
Zunächst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Von meiner Seite aus bleiben dennoch weitere Fragen offen.
Wie sollte ich? Habe keinen Beleg oder Ähnliches erhalten, hätte ich das sollen?
"Da es Ihnen nicht möglich ist, mit lediglich einem Hauptfach im Studiengang Lehramt am Gymnasium einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen, befinden Sie sich nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung"
Das hört sich für mich schon sehr absolut an, allerdings lasse ich mich da gerne korrigieren.
Würde es demnach einen Unterschied machen, wenn ich einen 400€-Job annähme?
Angeblich (nach Aussage nun schon mehrerer Beamten) falle ich als Studentin komplett aus der BG heraus. Habe ich das falsch verstanden? Ist das nur der Fall, wenn ich BAföG empfange?
Mir fällt es leider schwer, konkrete Informationen über das Thema Student + ALG II zu finden. Kannst du mir einen Tipp geben, wo ich hierzu im Internet fündig werde (möglichst von offizieller Seite aus).
Vielen Dank!
Grüße,
Christine
Hallo,
Selbstverständlich hättest Du eine Quittung verlangen müssen, was auch kein Problem gewesen wäre. Nun könnte das Jobcenter sagen, daß Du den Beleg nicht vorgelegt hast.Habe keinen Beleg oder Ähnliches erhalten, hätte ich das sollen?
Bin ich anderer Meinung. Eine nicht förderungsfähige Ausbildung wäre eine staatlich nicht anerkannte Ausbildung. In deinem Fall handelts es sich um eine anerkannte Ausbildung, Du hast jedoch nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erreicht. Aber ich bin kein BaföG-Experte und lasse mich selbst eines Besseren belehren. Allerdings ist das nur ein Nebenschauplatz, der in Deiner Situation bei dem ALG II keine Rolle spielt.Das hört sich für mich schon sehr absolut an
Du fällst tatsächlich aus der BG heraus und gehörst, sofern Du zu Hause bei den Eltern wohnen würdest, der Haushaltsgemeinschaft an. Aber das ist nicht der Punkt: entscheidend ist, daß Du im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr keinen eigenen Anspruch auf ALG II hast.Angeblich (nach Aussage nun schon mehrerer Beamten) falle ich als Studentin komplett aus der BG heraus
Logisch. Hochschulstudenten im Vollzeitstudium haben keinen Anspruch auf ALG II (wenn man von bestimmten Fällen zum Studienende mal absieht), weswegen es auch keine Infos darüber gibt.konkrete Informationen über das Thema Student + ALG II zu finden
Gruß!
Hallo,
auf Wohngeld besteht mangels ausreichendem Einkommen kein Anspruch, auf die Mietbeihilfe mangels BaföG-Bezug ebenfalls nicht. Insofern sehe ich kaum Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in einer eigenen Wohnung.
Gruß!
Versuche zum Sommersemester "förderungsähig" zu studieren. Sprich, nimm noch ein fehlendes Studienfach hinzu.
Dann wärest Du auch BAföG berechtigt und die Regelstudienzeit würde dann bei "0" wieder beginnen.
Du hast jetzt den Status eines Studierenden.... bist aber nicht förderungsfähig. Das hat Dir das BAföG-Amt geschrieben.
Rede mit den Bearbeitern beim Jobcenter.
Eventuell können diese mit Deinem sog. Sonderstatus "grundsätzlich nicht förderungsfähig weil ein Fach fehlt" nichts anfangen.
Und zurückfordern und mit dem Gesetz winken, das müssen alle Ämter mit Sozialaufgaben.
I. d. Regel findet erst eine schriftlich Anhörung statt. Hierbei hättest Du die Möglichkeit, Deinen Status zu erklären und darzulegen, daß Du nicht wg. Unwissenheit Leistungen benatragt hättest.
Zumal Du BAföG beantragt hättest und davon ausgegangen wärest, daß das Jobcenter einen sog. "Ersatzanspruch" beim BAföG-Amt stellen würde. Dann hätte das BAföG-Amt die Leistungen mit dem Jobcenter verrechnen können. Das kommt gar nicht so sleten vor bei den Behörden.
Nur, daß Du Dich nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden würdest.... das hast Du vorher doch garantiert nicht gewußt, oder?
Eventuell lag /liegt hier ein Verfahrens- bzw. Formfehler for, welcher nach § 41 SGB-X zu korrigieren wäre. Auf die Möglichkeit einer "Heilung bzw. Umdeutung des sog. Verwaltungsaktes wäre in den §§ 42+43 SGB-X nachzulesen (sehr interessant).
Ganz interessant auch der § 38 BAföG:
Hier könnte sogar Dein BAföG-Antrag umgewandelt werden in einen Antrag auf eistungen vom Jobcenter.
Wichtig ist m. E., daß Du mit den Bearbeitern beim Jobcenter redest! Und gehe davon aus... Es geht hier nicht um Fehler oder Ablehnungsgründe, sondern einzug und allein darum, wie Dir geholfen werden kann.
Versuche es und berichte hier!![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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