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Thema: Kein BAföG?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Kein BAföG?

    Liebes Forum,
    ich bin 20 Jahre alt, habe vor einem Monat angefangen in Bayern zu studieren und bin Halbwaise.
    Im Alter von 3 Jahren habe ich 25% Beteiligung an einem bebauten Grundstück unter Denkmalschutz (mit Mieteinnahmen), das noch nicht abbezahlt ist, geerbt. Ich trage weder zur Finanzierung bei noch bekomme ich Einnahmen aus der Vermietung ausbezahlt. Ich habe somit lediglich auf dem Papier eine Beteiligung! Der Steuerberater hat bei Einnahmen-Ausgaben einen Minusbetrag errechnet, was mich zur Annahme brachte, ich würde Bafög bekommen. Nun wurde mir bei der Bafög Stelle bei der Einreichung meines Antrages gesagt, ich würde wahrscheinlich kein Bafög bekommen, da ich eine Beteiligung im Wert von 25.000 - 30.000€ habe und Einnahmen von über 3000€ jährlich habe. Des Weiteren wurde ich angewiesen, ich solle bevor der Antrag überhaupt bearbeitet wird weitere Unterlagen einreichen, unter Anderem ein Gutachten, das den derzeitigen Verkehrswert des Gebäudes darlegt. Da das entsprechende Dekument über 10 Jahre alt und damit nicht mehr verwendbar ist, müsste ein neues Gutachten erstellt werden, was mich eine erhebliche Summe an Geld kosten würde.
    Ich habe nur geringes Bankvermögen, keinerlei Einnahmen und meine Mutter hat nur geringes Einkommen und zwei weitere Kinder zu versorgen. Der Mann meiner Mutter wird ja sowieso nicht berücksichtigt.
    Ich habe also faktisch kein Geld, keine Einnahmen, keine Unterstützung meiner Eltern und bekomme trotzdem kein Bafög!?!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so vorsieht!!

    Welche Maßnahmen gilt es nun zu ergreifen?
    Hoffentlich habt ihr eine Idee! Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kein BAföG?

    Hallo Tyrone,
    was sich der Gesetzgeber denkt und was er durch - für uns oftmals - manchmal wenig nachvollziehbare Rechtsvorschriften uns sagen will, das bleibt sein Geheimnis
    Im Sinne der Steuerzahler hat der Staat vorsichtig und verantwortlich die Steuer-Euronen zu verteilen. Die Grundlage ist gant geschmeidig im § 1 BAFöG nachzulesen.

    BAföG... das ist das "HARTZ IV" für Studiererende.Und nur wer bedürftig ist, hat Anspruch auf eine staatliche Unterstützung.[/B]
    Und wenn Du ein Haus geerbt hast - auch wenn lt. Steuerberater kein Überschuß daraus erwirtschaftest - bist Du nicht bedürftig. Es geht hier nicht nur um die Einnahmen sondern auch um den Haus- und Grundbesitz.
    Du könntest - lt. BAföG - das Haus mit einen Kredit belasten und Dir dann Dein Studium selbst finanzieren.
    Überlege einmal.... wärest Du arbeitslos... würdest Du HARTZ IV und ggf. Grundsicherung erhalten?
    Ich glaube nicht.

    Und deshalb, die Menschen beim BAföG-Amt müssen Deine Vermögenslage feststellen. Wie sollen sie das machen?
    Dazu gehört z. B.ein (für Dich) kostenpflichtiges Gutachten.
    Eine Alternative wäre z. B. den Nachweis über die Höhe der Gebäude-Haftpflicht -und Feuerversicherung.
    Bei diesen Versicherungen wird i. d. Regel der tasächliche Verkehrswert = Versicherungssumme erklärt.
    Biete diesen Nachweis dem BAföG-Amt an... und ansonsten... wenn Du tatsächlich ohne Eigengeld studieren möchtest, dann schau Dir die Spielregeln für den KfW-Studienkredit an.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
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    Standard AW: Kein BAföG?

    Hallo,

    irgendwie widersprüchlich.

    Einerseits schreibst Du

    habe ich 25% Beteiligung an einem bebauten Grundstück unter Denkmalschutz (mit Mieteinnahmen)
    dann aber heißt es

    Ich trage weder zur Finanzierung bei noch bekomme ich Einnahmen aus der Vermietung ausbezahlt.
    Klingt nicht sehr plausibel. Warum bekommst Du keine Mieteinnahmen? Und bevor Du schreibst, die Mieteinnahmen werden für die Finanzierung aufgebraucht: das wären dann doch Einnahmen, die der Vermögensvorsorge dienen...

    Gruß!

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    7

    Standard AW: Kein BAföG?

    Ich habe den Anteil (damals 25% á 50.000 Mark) mit 3 Jahren geerbt. Es handelte sich damals um ein Landwirtschaftliches Lagerhaus und ein Sägewerk. Seitdem haben meine Mutter und mein Stiefvater mehrere 100.000€ investiert um aus den Immobilien ein bewohnbares Haus bzw. vermietbaren Lagerraum zu machen, die Mieteinnahmen einbringen. Da ich weder dazu noch zur Abzahlung beigetragen habe bzw. je werde ist es ja klar, dass ich keine Mieteinnahmen ausbezahlt bekomme.

    Die nette Dame vom Bafög Amt meinte, es wäre unter Umständen möglich, diesen Besitz freizustellen, das müsse allerdings erst geprüft werden. Dann bleiben aber dennoch die Einnahmen, von denen ich definitiv nichts bekomme! Gibt es nicht eine Möglichkeit, das per Bankunterlagen zu beweisen?
    Oder könnte man in irgendeiner Weise einen Härtefall Antrag stellen?
    Man könnte die Immobilien auch als "nicht veräußerbar" deklarieren...

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    409

    Cool BAföG trotz Einkünfte und Vermögen.... auch wenn man nichts davon hat?

    Hallo Tyrone,
    was bringt es Dir, wenn hier irgendwleche Eventualitäten erörtert würden und Du total zufrieden den BAföG-Antrag stellst.
    Und dann käme die große Enttäuschung.... das BAföG-Amt sieht Deine Vermögensdarstellung und die Hilfen hier im Forum zur "individuellen Vermögensdarstellung" total anders.
    Hier können wir nur bewerten und kommentieren den Sachverhalt, den Du uns hier schilderst.
    Doch die Erfahrung hat gúns gelehrt, daß die tatsächliche "Papierform mit amtliche Unterlagen" absolut anders aussieht.
    Deshalb, kümmere unterhalte Du Dich, und auch Deine Eltern mit der zuständige Bearbeiterin beim BAföG-Amt.
    Legt dieser Dame die Steuerbescheide etsc. vor. Eventuelle wirst Du "Vermögens- und Einkommensfrei" gestellt. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, doch wünsche ich Dir viel Glück.

    Gerade im Vermögensbereich sind die tatsächlichen amtlichen Unterlagen wichtig. Ansonten... da kann man auch versuchen den Wackelpudding an die Wand zu nageln
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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