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Thema: Frage zwecks Bafög Bescheid zum Vorausleistungsverfahren

  1. #1
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    Standard Frage zwecks Bafög Bescheid zum Vorausleistungsverfahren

    Hallo erstmal,

    bin schon etwas älter 26 habe eine 2 Jährige Berufsausbildung nach der Hauptschule gemacht im Anschluss daran die Berufsoberschule besucht an der ich meine Fachhochschulreife nachholte. Und habe 2 jahre gearbeitet im Anschluss daran und 1 Jahr arbeitslos nun began für mich mein Bachlor Studium in BWL. Sry so viel Text
    Also zum Problem hatte nie gute Kontakt zu meinen leiblichen
    zur Mutter vor 10 jahren abgebrochen zum Vater seinerseits kein Kontakt mehr seit 15 Jahren. Nun hat das Bafög Amt die Adresse von denen Herausgefunden und ich musste diesen Unterhaltsanspruche für beide Eltern ausfüllen.
    Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter gestatte er mir eine Vorrauszahlung, aber nur im Wert von 350 €, dieser Betrag genügt hinten und vorne nicht, habe sonst keinerlei einkünfte und erspartes ist auch nicht vorhanden
    Nun die Frage wieso nur 350 Euro?
    Nochmals sry für den langen Text, Antworten von euch dringend erwünscht

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Dringende Frage zwecks Bafög Bescheid

    Nur eine Abschlagzahlung von 350 € ?
    Dir hätten 360 € zugestanden, und zwar für insgesamt vier Monate. (s. § 51 Abs. 2 BAföG).

    Stimmt, 350 € sind nicht viel; wer weiß, wie lange sich das mit der abschließenden BAföG-Berechnung und der eventuellen Nachzahlung der errechneten Förderung noch hinzieht.
    Denn, angenommen, Deine Eltern sind nach den BAföG-Richtlinien Unterhaltsfähig, dann würden die mtl. 350 € zurück gefordert. Und erst in einem anstehenden Vorausleistungsverfahren bekämst Du wieder Geld, oder auch nicht!
    Tatsache ist, es dauert
    Mein Tipp, damit Du sorgenfrei mit dem Studium beginnen kannst: Der KfW-Studienkredit. Da hast Du Planungssicherheit von Anfang an. Du mußt den Kredit zwar irgendwann zurück zahlen, aber mit der finanziellen Sicherheit läßt es sich ruhiger und entspannter studieren, als die Unsicherheit bzgl. Elterneinkommen + BAföG u.s.w.
    Und solltest Du tatsächlich reguläres BAFöG erhalten, könntest Du immer noch den die Auszahlung des Studienkredites zum Ablauf des jeweils nächsten Semesters beenden.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Dringende Frage zwecks Bafög Bescheid

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen
    Nur eine Abschlagzahlung von 350 € ?
    Dir hätten 360 € zugestanden, und zwar für insgesamt vier Monate. (s. § 51 Abs. 2 BAföG).
    § 51 Abs. 2 BAföG
    ....so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 360 Euro monatlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.
    Man sollte die Wirkung der drei Buchstaben -bis- nicht unterschätzen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Daumen hoch AW: Frage zwecks Bafög Bescheid zum Vorausleistungsverfahren

    Hallo dms
    wer lesen kann ist klar im Vorteil... sagt man


    Der Förderungsbetrag soll um ein Fünftel gegenüber demjenigen Betrag gekürzt werden, der sich nach den dem Antrag beigefügten Angaben voraussichtlich ergibt.
    Und bei einem Gesamtbedarf von
    422 € (bei den Eltern) wären 80 % = 337 € (Berechnung falsch)
    597 € (nicht bei den Eltern) wären 80 % = 473 € (Berechnung dann ebenfalls falsch)
    Erligos steht - so wie schon geschreiben - eine Abschlagzahlung von 360 € und nicht 350 € zu.

    Aber müssen wir das hier diskutieren, ist das hier das Thema?
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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