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Thema: Alleinerziehende Studentin nach Scheidung

  1. #1
    Super-Moderator
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    Standard Alleinerziehende Studentin nach Scheidung

    Hallo,

    jetzt brauche auch ich mal die Ratschläge der BaföG-Experten hier :-)

    Studentin, 27 Jahre, möchte den Master machen. Sie lebt weit entfernt von den Eltern, weil im Bundesland der Eltern derzeit nur das Staatsexamen in der Studienrichtung möglich ist und nicht der Master, weswegen sie diesen woanders machen muß.

    Sie ist alleinerziehende Mutter eines Babys, war verheiratet und ist nun geschieden.

    Greift bei einem BaföG-Antrag weiterhin das Einkommen der Eltern oder hat sich durch die genannten Fakten in dieser Richtung etwas geändert?

    Danke im Vorraus für Antworten!

    Gruß

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Alleinerziehende Studentin nach Scheidung

    Für die BAföG Förderung kommt es nicht darauf an, ob die Studentin nicht mehr bei ihren Eltern wohnt, da die grundsätzlich frei wählen kann, wo sie wohnt. Um die elternunabhängige Förderung zu erhalten, kommt es darauf an, welche Ausbildung sie vor dem Master hatte oder wie die Erwerbstätigkeit (auch mit Ersatzleistungen) bisher ausgesehen hat.

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