Meine Eltern sind geschieden und haben beide in neuer Ehe neue Kinder bekommen. Mein Vater hat 2 Kinder, die z.Z. ins Gymnasium gehen und meine Mutter hat 1 Kind, welches die Grundschule besucht.
Im BAföG-Rechner unter Schritt 5 (Eltern, geschieden) wird in der Frage nach den Kindern unterschieden, ob diese BAföG oder kein BAföG erhalten könnten. Die Fragestellung ist mir unklar. Ist damit aktuell die BAföG-Berechtigung oder auch eine zukünftige Berechtigung (zukünftiges Studium) gemeint ?
Die Antwort auf diese Frage hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe des BAföG !
Gruß Rainer
Deine GEschwister sind nicht in BAföG förderfähiger Ausbildung, also sollte es einen Freibetrag in HÖhe von 485,00 für jeden geben.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
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