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Thema: Frage zum BAföG-Rechner: Berücksichtigung von Kindern meiner geschiedenen Eltern

  1. #1
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    Standard Frage zum BAföG-Rechner: Berücksichtigung von Kindern meiner geschiedenen Eltern

    Meine Eltern sind geschieden und haben beide in neuer Ehe neue Kinder bekommen. Mein Vater hat 2 Kinder, die z.Z. ins Gymnasium gehen und meine Mutter hat 1 Kind, welches die Grundschule besucht.

    Im BAföG-Rechner unter Schritt 5 (Eltern, geschieden) wird in der Frage nach den Kindern unterschieden, ob diese BAföG oder kein BAföG erhalten könnten. Die Fragestellung ist mir unklar. Ist damit aktuell die BAföG-Berechtigung oder auch eine zukünftige Berechtigung (zukünftiges Studium) gemeint ?

    Die Antwort auf diese Frage hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe des BAföG !

    Gruß Rainer

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Frage zum BAföG-Rechner: Berücksichtigung von Kindern meiner geschiedenen Eltern

    Deine GEschwister sind nicht in BAföG förderfähiger Ausbildung, also sollte es einen Freibetrag in HÖhe von 485,00 für jeden geben.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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