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Thema: Anspruch bei Uni-Wechsel

  1. #1
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    Standard Anspruch bei Uni-Wechsel

    ich hoffe mal mir kann jemand weiter helfen.. also ich studiere im 4. semester, wohne aber zu hause und bekomme kein bafög, weil ich keinen antrag gestellt habe.

    nun habe ich aber vor den studiengang und eventuell auch die uni zu wechseln.
    wenn ich also jetzt die uni wechseln sollte und einen bafög-antrag stelle, habe ich dann einen anspruch? wie gesagt, ich hab bisher kein bafög erhalten.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Anspruch bei Uni-Wechsel

    Ob du je beantragt hast oder nicht, ist völlig egal. Du hast ein förderfähiges Studium gemacht.
    Förderung sieht somit schlecht aus.
    Guckst du § 7
    (3) Hat der Auszubildende
    1.aus wichtigem Grund oder
    2.aus unabweisbarem Grund

    die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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