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Thema: Einbehaltung der Nachzahlung

  1. #1
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    Frage Einbehaltung der Nachzahlung

    Hallo zusammen,

    Meine Nachzahlung für den Monat April 11 wurde einbehalten, da ich eine Rückforderung vom Dez. 10 bei BAföG amt zurückzahlen muss.


    Nun meine Frage, was kann ich machen, damit ich das Geld bekomme. Ich bin von der Nachzahlung angewiesen und die Miete habe ich von einem Freund geliehen.???

    Das Amt kann dann maximal 10 % des Bedarfsatzes mtl. mit den laufenden Leistungen aufgerechnet werden.!?

    Vielen Dank...

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Einbehaltung der Nachzahlung

    Hallo,

    leider kannst du da gar nichts machen.
    Es ist normal, dass wenn eine Rückforderung vorliegt, sie automatisch mit nachfolgenden Nachzahlungen verrechnet wird.
    Wie du bereits richtig erkannt hast, wird die dann noch weiterhin offene Rückforderung mit mtl. 10% des Bedarfssatzes aufgerechnet.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Einbehaltung der Nachzahlung

    Da es eine Nachzahlung ist gilt nicht die Regelung der Bedarfssätze und sie kann einbehalten werden, um ausstehende Rückzahlungen zu decken. Da lässt sich gar nichts machen.

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