+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Trotz Pachtvertrag kein BAföG?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    10.05.2008
    Beiträge
    2

    Standard Trotz Pachtvertrag kein BAföG?

    Hallo,

    ich hoffe dass man mir hier bei meinem Problem helfen kann:

    Ich bin 26 Jahre alt & studiere seit ein paar Jahren ohne BAföG zu erhalten. Aufgrund der Tatsache dass ich Ackerland besitze & damit über Vermögen verfüge, wurde mir stets ein negativer Bescheid erteilt.
    Allerdings verhält es sich so, dass besagtes Land zwar einen Wert von ca. 15 000 € besitzt, ich es jedoch auf einen langen Zeitraum für eine Jahrespacht von ca. 500 € verpachtet habe. Diese Pacht ist vertraglich geregelt & damit bindend. Trotzdessen wird mir der Wert des Landes voll angerechnet & die Bearbeiterin meines Antrages sagte mir, ich soll das Land verkaufen um von dem Geld mein Studium zu finanzieren.

    Ist das Vorgehen der BAföG-Bearbeiterin rechtens, oder kann ich auf die Tatsache verweisen, dass ich vertraglich an die Verpachtung gebunden bin?

    Grüße aus Weimar
    Christine

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    das ist völlig richtig so. Du hast Grundbesitz egal ob verpachtet oder brach liegend , das ist Vermögen und somit anzurechnen. Mit dem Wert von 15000 € liegst Du damit weit über der Vermögensfreigrenze von 5.200 €.
    Kleines Beispiel: Bausparverträge sind ja auch nicht ohne Verlust jederzeit kündbar und werden dennoch angerechnet

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    10.05.2008
    Beiträge
    2

    Standard

    Lieber Andy,

    ersteinmal Dank für die schnelle Antwort.
    Sicherlich ist mir klar dass ich über Vermögen verfüge, egal ob das Land verpachtet ist oder nicht. Was mich jedoch interessiert ist, wie sich der Sachverhalt genau darstellt, wenn vertraglich zugesichert wurde, dass das Land auf eine bestimmte Zeit dem Pächter zur Verfügung gestellt wird & ich dann gezwungen werde den Vertrag zu brechen. (Dementsprechende Klauseln enthält der Vertrag nicht.)
    Bin ich rechtlich gezwungen Vertragsbruch zu begehen - & wenn ja unter welchen (zumutbaren) Bedingungen?
    Ich hoffe die Fragen überschreiten nicht Deine Kompetenz & wenn doch bedanke ich mich trotzdem für die erste schnelle Hilfe.

    Gruß

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    Ein langfristiger Pachtvertrag ist kein Verwertungsverbot. Du würdest auf diese Weise Dein Vermögen schonen und dennoch Sozialleistungen beziehen.
    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/339.php

    Im übrigen zwingt Dich ja keiner den Pachtvertrag zu kündigen, aber Du könntest das Grundstück beleihen oder unter der Bedingung der Übernahme des Pachtvertrages verkaufen und davon Deine Ausbildung finanzieren.

    Gruss Andy

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.02.2008
    Beiträge
    196

    Standard

    Andy: Diese Ausführungen entsprechen der Verwaltungsauffassung, wie sie in der BAföG-Verwaltungsvorschrift wiedergegeben ist.

    Allerdings hat mittlerweile schon mal ein Verwaltungsgericht dieser Auffassung widersprochen:

    Das Verwaltungsgericht Mainz hat ausdrücklich festgestellt, dass es gegen den Sinngehalt und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstieße, dass § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG nur gesetzliche oder behördliche Verwertungsverbote erfasse und nicht auch rechtsgeschäftliche, die auf einer entsprechenden privatrechtlichen Vereinbarung beruhen.

    Das Verwaltungsgericht Mainz hat festgestellt, dass auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen eine unbillige Härte – siehe § 29 Absatz 3 BAföG – begründen können, wenn sie einen Verwertungszugriff des Auszubildenden ausschließen.
    http://www.123recht.net/BAf%C3%B6G-B...s__a16758.html

    Das Urteil ist vom Verwaltungsgericht Mainz, 23.03.2006 Az 1 K 465/05.MZ
    Geändert von nataly (12.05.2008 um 12:48 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    tja das mag ja sein, aber hier handelt es sich nicht um ein Verwertungsverbot sondern einfach um einen Pachtvertrag Den kann man kündigen oder mitsamt dem Grundstück verkaufen oder das Ding beleihen. Dein zitiertes Urteil passt da gar nicht.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.02.2008
    Beiträge
    196

    Standard

    Kann sein,dass es nicht passt. Ich habe leider den Volltext des Urteils nicht im Internet gefunden.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    Ein Verwertungsverbot heisst dass jemand aufgrund eines Vertrages z.B. Schenung verboten bekommen hat das Geschenkte zu verkaufen oder zu beleihen. In einem solchen Fall bestünde eine unbillige Härte. Besteht ein solches Verbot nicht sondern will der Grundstücksbesitzer lediglich auf Kosten des Steuerzahlers sein Vermögen schonen ist es keine unbillige Härte sondern wird angerechnet.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Kein Bafög trotz Heurat und dritter Ausbildung HILFE!!!
    Von Schmitti14 im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.12.2010, 19:30
  2. Kein Bafög trotz ausbildung?
    Von FoS2010 im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.09.2010, 18:19
  3. kein Unterhalt trotz Wohneigentum ?
    Von bubi im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.10.2009, 08:36
  4. Trotz Untermietvertrag kein Mietzuschuss???
    Von momo-sue im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.10.2009, 17:05
  5. Kein Bafög trotz keiner Kohle
    Von Mendez im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.08.2007, 05:25

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein