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Thema: Antrag abgeben -> Entscheidung annehmen o. ablehen?

  1. #1
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    Standard Antrag abgeben -> Entscheidung annehmen o. ablehen?

    Hallo.
    Ich habe da mal eine spezielle Frage. Im September möchte ich eine schulische Ausbildung anfangen. Eine überbetriebliche habe ich bereits hinter mir. Meine Frage ist aber nun folgende. Ich möchte nun gern Schülerbafög beantragen und es würde nun angenommen nur rauskommen das ich 200 € oder so Bafög bekommen würde. Da ich nun ja aber gar nicht von den 200 € existieren könnte möchte ich gern wissen, ob ich diesen Betrag dann auch ablehnen könnte und doch keine schulische Ausbildung mache möchte da mir die 200 € ja gar nicht reichen würde? Ist man dann irgendwie gebunden sobald ich diesen Antrag abgebe????

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Den Rest müssten dir ja dann deine Eltern zahlen.
    Aber was möchtest du für eine Ausbildung machen?
    Ablehnen in dem Sinne kannst du das BAföG dann nicht. Könntest nur innerhalb der Widerspruchs bzw. Klagefrist den Antrag zurückziehen. Bzw. wenn du eh die Ausbildung dann abbrichst, steht dir auch nichts mehr zu.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    Das Einkommen meiner Eltern ist sehr gering und wird sicherlich nicht mitgerechnet.

    Da ich ja Miete und Schulgeld usw. zahlen muss, brauch ich schon etwas an Bafög und wenn die dann nur irgendwie paar Euro zusammen rechnen mit den ich vorn und hinten nicht auskomme, dann brauch ich auch gar nicht die schulische Ausbildung machen.

    Also eigentlich könnte ich ja jetzt Bafög beantragen und dann sehe ich ja was rauskommt, und wenn es nicht passt, dann fange ich die Ausbildung erst gar nicht an und dann bekomm ich ja sowieso nichts oder?

    Ich verlange ja wirklich nicht viel von den aber meine laufenden Kosten muss ich ja auch bezahlen können.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Du wirst vor Schulbeginn gar nicht wissen, was du bekommst. Eine Dateneingabe und ein Bescheid kann erst erfolgen, wenn die Schule die Schulbescheinigung ausgestellt hat und dem Amt vorliegt und das ist eben nach Schulbeginn.
    Das Schuldgeld ist eh dein privat Vergnügen, das wird dir übers BAföG nicht ersetzt oder gezahlt.
    Evtl. kannst du bei der Arge noch einen Antrag nach § 22 (?) zu den ungedeckten Kosten stellen.
    Aber um überhaupt erstmal feststellen zu können, was du für eine Ausbildung machst und ob das überhaupt gefördert werden kann, brauch ich nähere Infos über Schule, Ort und Ausbildung.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  5. #5
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    Das ist eine schulische Ausbildung zur Rettungsassistentin in Dresden beim deutschen Roten Kreuz. Mir wurde gesagt, ich soll den Bafög Antrag drei Monate vorher abgeben, dauert das dann wirklich so lange? Schließlich muss ich ja dann auch schon eher das von der Schule ausfüllen lassen. Den Schulvertrag habe ich ja schon unterschrieben.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sandy_71 Beitrag anzeigen
    ....
    Evtl. kannst du bei der Arge noch einen Antrag nach § 22 (?) zu den ungedeckten Kosten stellen.
    ....
    Nur eine Kleine Korrektur
    nicht der § 22 sondern der § 27 SGB II (neu ab 01.01.2011) ist hier gemeint

    dms

  7. #7
    dms
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    Zitat Zitat von kiki2011 Beitrag anzeigen
    ......Da ich nun ja aber gar nicht von den 200 € existieren könnte möchte ich gern wissen, ob ich diesen Betrag dann auch ablehnen könnte und doch keine schulische Ausbildung mache möchte da mir die 200 € ja gar nicht reichen würde? Ist man dann irgendwie gebunden sobald ich diesen Antrag abgebe????
    Zitat Zitat von Sandy_71 Beitrag anzeigen
    Ablehnen in dem Sinne kannst du das BAföG dann nicht. Könntest nur innerhalb der Widerspruchs bzw. Klagefrist den Antrag zurückziehen. Bzw. wenn du eh die Ausbildung dann abbrichst, steht dir auch nichts mehr zu.
    In Ergänzung zu Sandy folgende Hinweise:

    Variante 1
    Antrag abgegeben, noch kein Bescheid vorhanden
    Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden.
    Der Antrag gilt dann als nicht gestellt.

    Variante 2
    Antrag abgegeben, Bescheid wurde erstellt
    Zitat Zitat von kiki2011 Beitrag anzeigen
    ......Ist man dann irgendwie gebunden sobald ich diesen Antrag abgebe????
    Hier kannst Du den Weg von Sandy gehen, oder aber auch
    einfach schriftlich mitteilen, dass Du auf die Sozialleistung verzichtest.
    Der Antrag gilt als gestellt. Ab dem Zeitpunkt des Verzichtes (§46 SGB I) erfolgt keine Auszahlung mehr, allerdings bleibt der bewilligte Zeitraum bestehen.
    Sollte sich also innerhalb des Zeitraumes eine Änderung ergeben, wäre die immer auf diesen Antrag bezogen zu prüfen.

    Schau Dir einfach mal das SGB I an, -liest sich auch einfach-
    u.a. den § 46

    dms

  8. #8
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    Zitat Zitat von kiki2011 Beitrag anzeigen
    Das ist eine schulische Ausbildung zur Rettungsassistentin in Dresden beim deutschen Roten Kreuz. Mir wurde gesagt, ich soll den Bafög Antrag drei Monate vorher abgeben, dauert das dann wirklich so lange? Schließlich muss ich ja dann auch schon eher das von der Schule ausfüllen lassen. Den Schulvertrag habe ich ja schon unterschrieben.
    Das dauert so lange. Den Antrag kannst du gerne frühzeitig stellen, aber eben ohne Schulbescheinigung. Ohne Schulbescheinigung ist der Antrag nicht vollständig und kann nicht abschließend bearbeitet werden.
    Die Schulen dürfen die Dinger aber erst nach Schulbeginn ausfüllen.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  9. #9
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    @ Sandy ist denn die Ausbildung förderungsfähig?

    Wie ist das denn nun, muss ich den Antrag drei Monate vorher stellen und bekomme erst ein Bescheid wenn ich Anfange oder bekomm ich den schon eher? Man muss einem doch schon eher sagen können was man den ungef*** bekommt. Oder?

  10. #10
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    Wo ist die Schule genau?
    Dann kann man mal im Ausbildungsttättenverzeichnis gucken.
    Wie lange dauert die Ausbildung?
    Normal ist das als Berufsfachschule eingeordnet. Das heißt zu Hause wohnend höchsten 216,00 € und auswärts wohnend 465,00 €.
    Gruss Sandy

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  11. #11
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    Die Schule wäre auf der Haydnstraße 39a in 01309 Dresden. Ich wohen in einer eigenen Wohnung. Normalerweise geht diese Ausbildung 2 Jahre wobei das erste nur Schule ist wo Schuldgeld gezahlt werden muss, im 2. Jahr würde ich dann was verdienen und kein Bafög mehr benötigen.

  12. #12
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    Rettungsassistent steht allerdings nicht im Ausbildungsstättenverzeichnis.
    Was sagt die Schule zu BAfög`? Auf deren Seite ist nur was von Meister-BAföG, Bildungsgutschein/scheck zu finden. Aber nichts von Schüler-Bafög.
    Frage mal in der Schule genau nach, ob die Ausbildung überhaupt mit Schüler-BAföG gefördert werden kann, die müssten dann dazu eine Genehmigung vorliegen haben.
    Mal so nebenbei ... die Schulgebühren ersetzt dir keiner, die gibts auch nicht beim BAföG extra. Halt Privatvergnügen.
    Gruss Sandy

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