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Thema: BAföG abgelehnt

  1. #1
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    Standard BAföG abgelehnt

    Hallo,
    Ich mach schon seit letztem August mein Fachabi -> B-Form.
    Ich wollte Schüler - BAföG beantragen, und als ich nachgefragt hab, wurde mir gesagt, mir steht keins zu, weil ich nicht in einer reinen B - Form Klasse bin.
    Ist das Richtig? Oder bestehen möglichkeiten, dass ich doch Förderung bekomme?

    ( :

  2. #2
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    Standard

    Hallo Wuhii,

    mein Sohn absolviert derzeit auch eine Weiterbildungsmaßnahme mit dem Ziel der Fachhochschulreife. Ihm wurde ein sog. Meister - BaföG zugesprochen.
    Könnte sein, dass du darauf Anspruch hast.
    Diesbezüglich kannst du dich bei der BaföG-Stelle erkundigen.

    Gruß Scandia

  3. #3
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    Hm, das hilft mir jetzt auch nicht weiter. Macht der FOS B - Form? Oder ganz normal FOS?

  4. #4
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    Standard BaföG abgelehnt...

    Hallo wuhii,

    unter folgenden Voraussetzungen wird ein Meister-BaföG gewährt:

    Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.
    Der erfolgreiche Abschluss wird auch als Fachhochschulreife gerwertet.

    Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

    Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung

    Eine Altersgrenze besteht nicht.

    Ich hoffe, die Info hilft dir weiter!http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/i...ilies/cool.gif

  5. #5
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    Standard

    Danke für die ausführliche Info, aber leider hilft mir das auch nicht weiter.

    Ich hab vorher eine Ausbildung gemacht, und mache jetzt mein Fachabi B - Form. Meine Frage ist es nun, ob mir Geld zusteht, denn die Schule hat mir gesagt, da ich nicht in einer reinen B - Form Klasse bin, steht mir kein Geld zu.

    Ist das Richtig?

    Danke (:

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