Hallo,
elternunabhängig kannst du nur gefördert werden, wenn du nach deinem 18. Lebensjahr 5 Jahre erwerbstätig warst oder nach einer dreijährigen Ausbildung weitere 3 Jahre erwerbstätig warst.
Erwerbstätig warst du nur dann, wenn du dich von deinem Gehalt selbst unterhalten konntest.
Ohne die Angaben von den festgesetzten Steuern deiner Elter im Jahr 2009, der Bruttojahressumme deiner Eltern im jahr 2009, Angaben zu deinen Geschwistern (solange sie noch von deinen Eltern unterhalten werden) und natürlich deinem Einkommen und Vermögen, kann man kaum eine Aussage dazu machen, ob dir BAföG zusteht.
Besorg dir dochmal alle Unterlagen deiner Eltern und rechne es an einem BAföG-Rechner im Internet durch.
Liebe Grüße,
blaze


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