Hallo,
ich fange ab dem 01.08.2008 eine Ausbildung zur Handelsfachwirtin an. Die ersten 1 1/2 Jahre beinhaltet eine Grundausbildung zur Einzelhandelskauffrau und die anderen 1 1/2 Jahre die Ausbildung zur Handelsfachwirtin.> Duales Studium!
Werde ich in diesem Punkt nach dem allgemeinen Bafög Gesetz berücksichtigt oder nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz, also nach dem Meister-Bafög?
Kann mir jemand weiter helfen?
Danke schon mal im Voraus.
bekommst Du Ausbildungsvergütung oder ist das ganze eine Vollzeitschule ??
Ich bekomme eine Ausbildungsvergütung.... Ich hab Praktische Phasen in einem Betrieb und Theoristische an einer Akademie in Thüringen..
Da ich das nicht Vollzeit mache, sondern nur Teilzeit werd ich warhscheinlich anders dann berücksichtigt oder? Folgendes hab ich gefunden:
"Topthema
Meister-BAföG
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht."
Hast Du denn schon eine Ausbildung ?
Ich sehe nämlich hier weder BAföG noch AFBG Anspruch, da es sich ja um eine Ausbildung handelt die keine vorherige voraussetzt.
Gruss Andy
Evtl. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die Agentur für Arbeit nach §§ 59 ff.SGB III?
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