Hallo,
ich werde im Somersemester ein Studium an der FH Wiesbaden anfangen und habe nun einige Fragen, was den BaföG Anspruch angeht. Aber kurz zum Hintergrund:
Ich habe im Januar 2006 meine Ausbildung zur Industriekauffrau abgeschlossen und arbeite nun seit August 2006 in einem Industrieunternehmen. Im kommenden April werde ich meinen verlobten heiraten, welcher US Soldat und z.Zt. in deutschland stationiert ist. Jetzt wirds verwirrend! Aaalso, da meine Eltern mir ja meine Erstausbildung finanziert haben und das Stdium (Innenarchitektur) nicht Artverwandt mit meiner Ausbildung ist, ist doch damit die Unterstützungspflicht meiner Eltern erledigt, oder?! Jetzt kommt es doch eigentlich einzig und allein auf das Einkommen meines Dann-Mannes, oder? Da er jedoch für die US Army tätig ist hilft mir der BaföG Rechner nicht wirklich weiter, da es für diese Konstellation keine Auswahlmöglichkeiten gibt. Bin einwenig ratlos jetzt?! Kann mir da eventuell jemand weiterhelfen, wei das funktionieren würde und ob das überhaupt richtig ist, das die Unterstüzungspflicht meiner Eltern erledigt ist??
Vielen Dank!
Vom Grund auf ist es in der Reihenfolge so, dass dein "Ehemann" zum Unterhalt verpflichtet ist und erst wenn er es nicht kann, die Eltern ggf. herangezogen werden.
LG
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