hallo zusammen,
habe mit der suchfunktion leider keine antwort gefunden die mir hilft und die formulierung der gesetzesblätter bringt mich an meine grenzen...
möchte nur wissen ob ich bafög fähig bin oder nicht...
in chronologischer reihenfolge
Ausbildung 3 jahre
Arbeit 1 jahr
Fachschule (direkt im anschluss) 2 jahre um die hochschulzugangsberechtigung zu erhalten...
habe in der zeit nie bafög bezogen... würde jetzt gerne studieren...
danke euch
... und was willst Du studieren ....?
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
ich möchte BWL studieren... in bayern... komme aus TH
Ist förderungsfähig. Der Bedarf ist in § 13 BAföG festgelegt.
Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen der Eltern und deinem Vermögen (§ 11 Abs. 2 BAföG).
BAföG
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* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
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hallo jabog,
danke für deine antwort.
ich war über deine antwort überrascht aber auch erfreut zu gleich... kannst du mir vielleicht kurz erklären wieso es förderfähig ist? zählt der besuch der fachschule mit abschluss nicht als berufsqualifizierend? oder liegt es an bayern?
ich danke dir
Was ist an "förderungsfähig" nicht zu verstehen?
BAföG
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