Anhand des Elterneinkommens aus dem JAhre 2009 wird dein Anspruch berechnet.
Hallo,
ich habe diesen Winter meine Ausbildung zum Automobilkaufmann abgeschlossen, und würde jetzt gerne zum Wintersemester anfangen BWL zu studieren.
Ich habe in der Suche nichts gefunden, was mir wirklich weitergeholfen hat.
Da meine Eltern beide nicht bereit sind mir weiterhin finanzielle Unterstützung zu geben und ich seit Anfang meiner Ausbildung alleine wohne, ist nun die Frage welchen Anspruch auf Bafög habe ich? Bzw habe ich überhaupt einen?
Greetz
Anhand des Elterneinkommens aus dem JAhre 2009 wird dein Anspruch berechnet.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Da du mit deiner Ausbildung nicht auf 72 Monate Arbeitszeit kommst, kannst du leider nicht elternunabhängig gefördert werden.
Dies bedeutet, dass deine Eltern zunächst einmal verpflichtet sind, die erforderlichen Einkommensunterlagen (wie Sandy_71 schon schrieb), sowie die Formulare für das Jahr 2009 zusammenzutragen und auszufüllen,
so das du deinen BAföG-Antrag einreichen kannst.
Dass deine Eltern dich finanziell nicht mehr unterstützen können ist schade.
Allerdings können sie es sich aufgrund der Gesetzesgrundlage auch nicht so einfach machen.
Du hast die Möglichkeit einen Vorausleistungsantrag zu stellen. Dies bedeutet, dass du erklärst, dass deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen werden/wollen.
Das BAföG-Amt hört sich daraufhin die Beweggründe deiner Eltern an und entscheidet daraufhin, ob sie dir den Betrag, den deine Eltern eigentlich an dich zahlen müssten, zu übernehmen.
Je nachdem welche Beweggründe deine Eltern vorbringen und ob ein Studium deinerseits evtl. durch einige Dinge als "voraussehbar" gilt, entscheidet das BAföG-Amt, ob es die Beträge so erbringt, oder sie zu einem späteren Zeitpunkt bei deinen Eltern einklagt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG, blaze
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