Hallo zusammen,
ich habe bis Ende letzten Semesters im 2-Fach Bachelor studiert. Leider musste ich das Studium um zwei Semester verlängern und bekam so für die letzten beiden Semester (7+8) kein Bafög mehr. Dann habe ich mich für den konsekutiven Master of Education eingeschrieben und eine vorläufige Einschreibebestätigung bekommen, sodass ich offiziell auch ab dem 01.10. im Master eingeschrieben war. Nun hat sich die Bachelorarbeit jedoch ein wenig hingezogen, sodass ich diese Mitte November abgegeben hab und auch das Zeugnis auf Mitte November ausgestellt ist.
Nun zum eigentlich Problem:
Meinen Bafögantrag habe ich bereits im September eingereicht und musste im Enddefekt nur noch das Zeugnis nachreichen, welches ich leider erst Anfang Januar bekomme habe. Nun habe ich heute im Studentenwerk angerufen und habe gesagt bekommen, dass ich erst ab November Bafög bewilligt bekomme, da das Datum des Zeugnisses Ausschlag gebend ist.
Nun meine Frage: Wenn ich doch ganz offiziell seit dem 01.10. eingeschrieben bin, wieso kann ich dann nicht auf ab dem 01.10. Bafög bewilligt bekommen? Angblich sind die daran gebunden.. Stimmt das?
Danke für eure Mühe
Gruß
Markus
Hallo,
ich kenn zwar die exakten Regelungen nicht, aber eine einfache Überlegung scheint mir das Problem zu lösen.
Für den Master ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor m.E. Zugangsvoraussetzung.
Ab Nov. erfüllst Du die Voraussetzung.
Aber vielleicht liege ich daneben
dms
Ohne BA kein MA
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Hi zusammen,
dass ich ohne BA kein MA machen kann ist klar. Aber ich wurde von der Uni schon offiziell immatrikuliert. Wenn ich die BA-Arbeit nicht bestanden hätte wäre ich ja auch aus dem Master rausgeflogen und hätte demnach auch kein BaFög bekommen. Der vorläufige Zulassungsbescheid liegt dem Amt auch vor. Wo also ist die rechtliche Grundlage auf der das Studentenwerk / BaFögamt sagen kann, dass ich erst ab dem Zeitpunkt der endgültigen Zulassung BaFög bekomme. Zudem es ja eigentlich eine Art Kulanz der Uni ist mich schon vorher im Master studieren zu lassen ohne den Nachweis eines Ba-Abschlusses vorgelegt zu haben. Somit habe ich seit dem 01.10. regelgemäß im Master studiert und habe meiner Ansicht nach auch einen Anspruch auf BaFög. Ich zitiere mal das BaFöG-Gesetz.
§ 15
(1)
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
§ 15b
(1) Die Ausbildung gilt im Sinne dieses Gesetzes als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden.
Ich habe im Oktober regelgemäß Vorlesungen besucht und somit gilt die Ausbildung als begonnen. Was habe ich dem BaFög-Amt nach also im Oktober gemacht? Unerlaubterweise studiert oder nicht studiert?
Gruß
Markus
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