hey,
richtet sich nach der regelstudienzeit,sprich du würdest nichts mehr kriegen.
Hallo zusammen!
Ich habe über zwei Bewilligungszeiträume Bafög bezogen und dann keines mehr bekommen, weil meine Eltern zu viel verdienten.
Nun hat mein Bruder auch angefangen zu studieren. Dies müsste eigentlich die Chance heben, dass ich noch einmal Bafög bekomme.
Allerdings habe ich meine Regelstudienzeit schon überschritten.
Daher meine Frage: Richtet sich der Anspruch auf Bafög nach tatsächlich bezogenen Bewilligungszeiträumen oder nach der Regelstudienzeit, auch wenn man hier z.B. in nur 3 Semestern Bafög bekommen hat?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und jemand kann mir schnell antworten.
MfG
sko
hey,
richtet sich nach der regelstudienzeit,sprich du würdest nichts mehr kriegen.
Nach der Regelstudienzeit. Da du sie ja überschritten hast, bekommst du kein Bafög mehr. Das musst du jetzt alles selbst zahlen oder deine Eltern müssen dich unterstüzen.
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