Hey,
ich hab folgendes Problem:
Ich besuche eine schulische Ausbildung, die die BAföG-Anerkennung hat und beziehe SchülerBAföG. Ich wiederhole aus gesundheitlichen Gründen das erste Jahr. Nun will mich meine Schule nicht ins zweite Jahr versetzen, weil sie Angst hat, dass SIE bei Nichtbestehen der Ausbildung (Endet nach dem 2. Jahr), dass BAföG, welches ich bekomme, zurück zahlen müsste. Konsequenz dessen soll sein, dass ich rausfliege, ohne weitere Gründe...
Ist das Möglich das die Schule das BAföG zurück zahlen muss?
Bitte helft mir, ich hab das Gefühl, dass hier was nicht stimmt!!!![]()
LG
Geändert von äni (08.04.2008 um 19:04 Uhr)
da stimmt auch ganz gewaltig was nicht. Schüler BAföG muss vom Auszubildenden zurückgezahlt werden wenn er es zu Unrecht bezogen hat d.h. nicht zur Schule gegangen ist Abbruch der Ausbildung ohne Meldung ans Amt o.ä.
Die Schule muss nicht zurückzahlen, sie hat ja auch nix bekommen.
Selbst wenn Du die Prüfung nicht bestehen würdest müsstest weder Du noch die Schule das BAöfG zurückzahlen.
Gruss Andy
Ich hab mir sowas schon gedacht! und das gilt auch für Widerholer? Ich weiß langsam nämlich nicht mehr was ich machen soll... Sie wollen mich rausschmeißen, bevor die Prüfungen geschrieben wurden^^
Kann man das in irgendwelchen BAföG-Bestimmungen/ Richtlinien nachlesen und vorlegen als Beweis?
Vielen lieben Dank
Äni
Geändert von äni (08.04.2008 um 21:34 Uhr)
die wollen Dich vor den Prüfungen rauswerfen ?? sorry aber warum ??
Das BAföG als Gesetz bezieht sich immer nur auf den Schüler bzw. Studenten. Geh hin und lass Dir von denen zeigen wo das stehen soll, dass die Schule zurückzahlen muss.
Könnte es vielleicht sein, dass die Wiederholung dem Amt nicht mitgeteilt wurde von der Schule oder von Dir ??
Gruss Andy
In meinem BAföG-Antrag wurde das angegeben, dass ich das Jahr wiederhole. Daran sollte es also nicht liegen! Ich werd mich wohl mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen müssen... :-(
ja solltest Du und auch noch mal mit der Schule, denn die müssen mal offen sagen was da los sein soll. Rückforderung von BAföG ist jedenfalls nicht der Grund warum die Dich nicht weiter kommen lassen wollen.
Gruss Andy
Ok. Vielen Dank für deine Infos!!
LG
Äni
Also das Bafög Amt hat sich folgender Maßen geäußert:
Die Schule zahlt niemals das Bafög, dass ein Schüler erhält zurück. Der Schüler haftet für das erhaltene Geld und zahlt es nur zurück, wenn er es zu unrecht erhalten hat. Heisst: wer Bafög erhält, ohne Anspruch, z.B.: die Schule abbricht und dies nicht meldet und weiter Geld bezieht, muss dies dann später zurück zahlen!
Die Schule also in keinem Fall! Laut meines Sachbearbeiters, kam dies noch nie vor und kann auch nicht vor kommen!
Dies also zur Info!
Meine Schule wird also nochmal über meinen Fall verhandeln!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
Äni
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