Hallo,
folgendes szenario:
Meine Schwester hat eine 1 Jährige Ausbildung gemacht. Regulär September 2009 bis September 2010.
In der Zeit habe ich 367 EUro BaFög bekommen. Aufgrund das Sie krank war, hat sie eine Ausbildungsverlängerung bis einschließlich 30. November 2010 erhalten.
Und zwar wurde mein Bafög bisher so gerechnet:
Eltern getrennt lebend
Zwei gemeinsame Kinder (Ich und meine Schwester)
Einkünfte monatlich:
Vater:
1939 EUro
Steuern 289 Euro
Mutter:
3032 Euro
Steuern 663 Euro
Bisher wurde meine Schwester so behandelt "als die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind (hier wirst Du mitgezählt!) oder Bundesausbildungbeihilfe (BAB) erhalten können "
Also wurden da 2 Personen eingerechnet.
Da Sie mit ihrer Ausbildung laut Vertrag schon September und Oktober und November usw. fertig wär, haben die mir ja einen neuen Bescheid gegeben.
Darin wurde bei Gemeinsame Kinder nur ICH berechnet. Meine Schwester wurde komplett rausgenommen.
Ich habe daher nur 149 Euro bekommen. (Da ich die Ausbildungsverlängerung immer nachgereicht habe, hat sich das ja wieder verändert)
Und nun ab 1.12.2010 ist sie Arbeitslos, und würde ca. 250 Euro Arbeitslosengeld I bekommen, da sie ja länger als 1 Jahr beschäftigt war.
Ich gehe von den alten Freibeträgen, daher nicht die Gesetzesänderung!!!!!
Bekomme ich da gar kein Geld mehr, da das Einkommen(zeile 80) meiner Mutter nicht mehr durch 2 geteilt wird?
Wieviel bekomme ich denn mit den Vermögenswerten meiner Eltern, wenn meine Schwester Arbeitslos ist, wieder zuhause wohnt, und 250 Euro Arbeitslosengeld I bekommt?
Oder ist es besser ich gebe einfach nix an.
Freundliche Grüße
Stefan
Wenn Du nichts angibst, verstößt Du gegen deine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I. Du und deine Eltern sind verpflichtet alle Änderungen mitzuteilen. Dies kann mit einem Bußgeld und Versagung der Leistungen nach dem BAföG belohnt werden.
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BAföG
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