Hallo zusammen,
meine Freundin hatte in der Zeit Ihrer 2 jährigen-schulischen Ausbildung Bafög bezogen.
Nach einem Jahr musste Sie einen aktuallisierungsantrag schicken, da sich die vermögendsverhältnisse der Eltern geändert hat. Sie wohnte in der Zeit ihrer Ausbildung zu Hause.
Nachdem Sie diesen Antrag eingereicht hatte, bekam Sie weiterhin Bafög bis zu Ihrem Ausbildungsende.
Nun, nach 2 Jahren nach der Ausbildung möchte das Amt Gehaltsnachweise des Vaters haben. Kein Problem wurden hingeschickt.
Nun soll Sie 550 Eur zurück zahlen... Wieso weis ich leider nicht nicht, habe nur kurze Info von den Eltern.
Ist es rechtens dass Bafög zurück gezahlt werden muss obwohl es nur in der Zeit der Ausbildung bezogen wurde ?
Danke und Gruß
Base
ja das ist richtig. Wenn ein Aktualisierungsantrag gestellt wurde, dann wird das BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforderung nach § 24 Abs.3 gezahlt, weil sich das aktuelle Einkommen der Eltern noch nicht abschließend feststellen lässt. Es wurde ja für den Bewilligungszeitraum nur geschätzt. Jetzt ist der Zeitraum abgelaufen und es muss das tatsächliche Einkommen nachgewiesen werden. Ist das nun mal höher ausgefallen als geschätzt, dann wird neu gerechnet und Überzahlungen sind zu erstatten.
Gruss Andy
Hallo Andy,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe gestern die Unterlagen rausgeholt und konnte mit meinem Schwiegervater mal drüber reden.
Nun ergibt sich folgender Sachverhalt:
2005 wurde ein Aktuallisierungsantrag gestellt. Der Vater wurde im Januar Arbeitslos. Restzahlungen und Arbeitslosengeld ergaben eine Summe von ~10000 Eur. Diese Summe wurde eingetragen. das Feld für 2006 wurde leer gelassen, da noch nicht fest stand wieviel der Vater an A-Geld 2006 bekommt.
So wurde auch der Antrag abgegeben. Nun bekomm ich heut ein Fax mit dem Antrag. Dort ist für 2006 eine Summe von ~8500 Eur eingetragen. Keine weis woher diese Summe kommt. Auf Grund dieser Summe hat meine Freundin Bafög bezogen. Leider unwissentlich.
Wer hat nun schuld ? Meine Freundin, die nicht wusste, dass das Amt nur 8500 Eur eingetragen hat ? Oder das Amt, dass einfach dort Änderungen vorgenommen hat?
2. Wie kann ich es nun beweisen? Ich habe lediglich eine Kopie des Antrags worauf nichts davon zu sehen ist...
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Base
Hallo
tja das Nichteintragen für 2006 heisst noch nix. Da wurde für den BWZ geschätzt und da gehört nun mal 2006 auch dazu.
Die Eintragungen standen ja auch auf der Rückseite des ursprünglichen Bescheides. Den muss man kontrollieren. Jetzt nachträglich dem Amt einen Fehler unterstellen wird wenig bis keine Aussicht auf Erfolg haben.
Gruss Andy
das habe ich mir fast gedacht. Dank dir trotzdem für deine Hilfe!
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